(ots) - RWE lässt die Stilllegung des Atomkraftwerks
Biblis A gerichtlich prüfen. Am morgigen Freitag will der Konzern
eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof Kassel einreichen,
wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe)
erfuhr. Die Klage richtet sich gegen die Anordnung der hessischen
Aufsichtsbehörde, die am 18. März die einstweilige Einstellung des
Betriebs für drei Monate angeordnet hatte. RWE begrüßte in seiner
Klage die Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke.
Allerdings sei eine rechtlich saubere Grundlage Voraussetzung für
das Moratorium. Die Regierung hatte die Stilllegung von Biblis A und
weiteren sechs Meilern mit Verweis auf Paragraf 19,3 des Atomgesetzes
angeordnet. Danach kann die Aufsichtsbehörde die Stilllegung eines
Kraftwerks verlangen, wenn konkrete Gefahren für Leben, Gesundheit
oder Sachgüter bestehen. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllten aber
die geltenden Sicherheitsanforderungen, argumentiert RWE. Dass das
Moratorium auf Basis dieses Paragraphen tragfähig sei, hatten in den
vergangenen Tagen auch verschiedene Rechtsexperten wie der frühere
Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier infrage gestellt.
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