Zweite Anhebung in 3 Monaten: Neue BAföG-Regelsätze verteuern Studenten-Beiträge
(firmenpresse) - Rostock, 01. April 2011. Studenten müssen ab dem 01. April zum zweiten Mal in diesem Jahr mehr Kosten für ihre Gesundheitsvorsoge einplanen. Die Entwicklung folgt damit dem allgemeinen Trend höherer Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gründe für den Beitragsanstieg sind laut dem Verbraucherportal 1A Krankenversicherung der Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes und die Anhebung der BAföG-Regelsätze.
Bereits zum kommenden Sommersemester werden die Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten erneut ansteigen – und diesmal noch stärker. Der Grund liegt in der Erhöhung der BAföG-Sätze, welche gleichzeitig die Anhebung der Bemessungsgrundlage zur Krankenversicherung für Studenten nach sich zieht. Auch wenn sich die Erhöhung des BAföG-Satzes nicht für jeden Studenten in gleichem Maße auszahlt, steigt die Beitragsbemessungsgrundlage einheitlich zum 1. April 2011 von 512 auf 597 Euro an. Dadurch steigt der pauschale Beitrag der Studenten von 55,55 auf 64,77 Euro. Daran gekoppelt erhöht sich auch der Beitrag zur Pflegeversicherung. Er steigt auf 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für kinderlose Studenten über 23. Die Beitragserhöhung gilt auch, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht.
Die erste Erhöhung erfolgte mit Beginn dieses Jahres. Der Grund dafür war die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozent. Da auch der pauschale Studenten-Beitrag über diesen Beitragssatz ermittelt wird, kletterten die monatlichen Kosten für Studenten von 53,40 auf 55,55 Euro. „Der Beitrag steigt für Studenten innerhalb von drei Monaten damit zum zweiten Mal um insgesamt über 20 Prozent an. Die jungen Leute, die oft auch mit jedem Euro rechnen müssen, sind mit den jüngsten Erhöhungen also besonders stark betroffen“, gibt Albert Gottelt, Chefredakteur bei 1A Krankenversicherung zu bedenken.
Die Beitragserhöhung trifft vor allem Studierende zwischen 25 und 30 Jahren, denn bis zum Alter von 25 greift in den meisten Fällen die kostenlose Familienversicherung. Studenten ab 30 müssen sich in der Regel freiwillig versichern und zahlen den regulären Beitragssatz. Dann ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
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