(ots) - Verdi NRW will den Mindestlohn von 7,50 Euro, den
der Lebensmitteldiscounter Netto für seine Hilfsarbeiter eingeführt
hat, nicht gelten lassen. "Das liegt für NRW immer noch deutlich
unter Tarif", sagte Handels-Experte Folkert Küpers den Zeitungen der
Essener WAZ-Mediengruppe (Samstagausgaben). Hintergrund: Die
Gewerkschaft hat mit Netto einen seit Mai 2010 gültigen Tarifvertrag.
Die unterste Lohnstufe liegt laut Verdi in NRW bei 8,98 Euro für
ungelernte Hilfsarbeiter. Wer, wie die meisten Netto-Minijobber,
"überwiegend gewerblich" tätig sei - also Packarbeiten verrichte -
habe sogar Anspruch auf mindestens 10,48 Euro. Diese Stundenlöhne
müssten nach Lesart der Gewerkschaft auch für die so genannten
geringfügig Beschäftigten gelten. Da ein Drittel der
Netto-Belegschaft geringfügig beschäftigt sei und nach wie vor unter
Tarif bezahlt werde, ziehe Netto daraus einen "erheblichen
Wettbewerbsvorteil gegen Konkurrenten, die sich tarifkonform
verhalten". Netto bestreitet diese Zahlen und nennt als untersten
Tarif in NRW für Ungelernte 7,85 Euro pro Stunde. "Das ist der
Einstiegslohn für Ungelernte unter 18 Jahren", sagt Küpers und
bezweifelt, dass Netto nur Minderjährige als Minijobber einstelle.
Zudem sei diese Lohngruppe hinfällig, seit das Arbeitsgericht
Dortmund 2009 die Benachteiligung Jugendlicher rechtskräftig
untersagt habe.
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