PresseKat - Tierärzte entsetzt: Bundestag lehnt Schenkelbrandverbot bei Pferden ab

Tierärzte entsetzt: Bundestag lehnt Schenkelbrandverbot bei Pferden ab

ID: 380099

(ots) - In seiner Sitzung am 25. März hat der
Deutsche Bundestag den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf
Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses abgelehnt, mit dem die
Bundesregierung aufgefordert wurde, zeitnah einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, den
Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten. "Das ist eine
Bankrotterklärung für den Tierschutz," kritisiert der Präsident des
Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim
Götz, die Entscheidung. "Es ist doch nicht zu leugnen, dass es sich
beim Schenkelbrand um einen äußerst schmerzhaften Eingriff handelt,
der nicht mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Seit
die elektronische Kennzeichnung mit dem Chip verpflichtend ist, ist
der vernünftige Grund für den Brand entfallen. Es kann nicht sein,
dass Ausnahmen gemacht werden, nur weil einige Pferdezuchtverbände in
Deutschland die Brandzeichen ihrer Pferde in erster Linie als
Markenzeichen und Zuordnung zum Zuchtverband ansehen." Der
Tierärzteverband fordert seit der Einführung der weitaus schonenderen
und fälschungssicheren Kennzeichnungsmethode mittels Transponder, die
inzwischen auch EU-weit für Pferde vorgeschrieben ist, das Verbot des
Brandes. "Offensichtlich ist aber der Einfluss des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) und der Reiterlichen Vereinigung (FN) auf die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer noch so stark, dass man sogar die
eigene Ministerin im Regen stehen lässt," glaubt Hans-Joachim Götz.
Bundesministerin Aigner hatte erst im Januar wissen lassen, dass auch
sie den Schenkelbrand verboten sehen will.

DBV und FN hatten anlässlich eines vom tierschutzpolitischen
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dieter Stier, mitinitiierten
Schaubrennens am 21. März in einem Berliner Gestüt gemeinsam erklärt,
dass Brandzeichen als Kennzeichnung für Pferde auch unter dem




Gesichtspunkt des Tierschutzes eine geeignete Kennzeichnungsform
seien. Fohlen verhielten sich nach einem kurzen Augenblick des
Schrecks unmittelbar danach wieder normal. Die Chips hätten den
Nachteil, dass es für Laien kaum möglich sei, die Daten ohne
entsprechendes Lesegerät zu lesen. Auch werde von den
Pferdezuchtverbänden und den Reitern befürchtet, dass es möglich sein
könnte, die Chips umzuprogrammieren oder von außen unbrauchbar zu
machen. Eine fälschungssichere Methode zur Identifizierung des
Pferdes sei dagegen das Brandzeichen.

Unabhängig davon, dass die Veranstalter mit dem Schaubrennen gegen
ein ausdrückliches Verbot des Veterinäramtes
Charlottenburg-Wilmersdorf verstoßen haben, sind laut bpt-Präsident
Götz die angeführten Argumente für den Schenkelbrand und damit gegen
die Akzeptanz des Transponders als Alternative zum Schenkelbrand aus
folgenden Gründen nicht haltbar:

- Eine bis in die Unterhaut gehende Verbrennung mit bleibenden
Narben ist nach allgemeiner biologischer und medizinischer
Definition eine Schmerzen und Schaden verursachende
Gewebezerstörung. "Die Behauptung, der Brand verursache keine
größeren Schmerzen, weil die Tiere sich nach kurzem Schrecken
ruhig verhielten, macht deutlich, dass man sich nicht ernsthaft
mit der Schmerzempfindung von Tieren auseinandersetzen will.
Tiere leiden still und sind auf unsere Obhut angewiesen," so
Götz.

- Die Annahme, dass der Transponder im Gegensatz zum Brand
gefälscht werden kann, ist unzutreffend, da die Chips der
Transponder nicht programmierbar und folglich auch nicht "von
außen umprogrammierbar" sind. Das System der
Transponder-Identifizierung von Einzeltieren hat sich im
Hundewesen und im Pferde-Rennsport seit Jahren bewährt -
Fälschungen über eine Umprogrammierung der Transponder sind
nicht bekannt;

- Der Vorwurf, Laien könnten ohne Lesegerät das Pferd nicht
identifizieren, ist haltlos, da jedes Pferd anhand seines
Equidenpasses identifiziert werden kann. Obgleich DBV und FN
suggerieren, der Brand sei eine "fälschungssichere Methode zur
Identifizierung des Pferdes", muss bei Identitätsunstimmigkeiten
die Identifikation - gleichgültig ob mit oder ohne Brand -
ohnehin mittels Lesegerät erfolgen. Der Brand ist eben keine
Identifizierung des einzelnen Pferdes, sondern nur ein Zeichen
seiner Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband.

"Die Argumente von DBV und FN können die objektive Feststellung,
dass durch einen Transponder der "vernünftige Grund" für den
Schenkelbrand bei Pferden entfällt, eindeutig nicht widerlegen,"
erklärt Götz. "Wir fordern deshalb wiederholt mit Nachdruck, dass bei
der geplanten Neufassung des Tierschutzgesetzes die für den
Schenkelbrand enthaltene Ausnahmegenehmigung gestrichen wird."

Ansprechpartner für diese Meldung:

Dr. Hans-Joachim Götz T. 01 71 /6 82 35 55



Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr(at)tieraerzteverband.de


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