Von Alexander Hauk
Friedrichsdorf (aha) Durch Wirtschaftskriminalität werden deutsche Unternehmen jedes Jahr um Milliardensummen geschädigt. Vor allem wenn das Geld im Ausland verschwunden ist, scheuen jedoch viele Firmen vor dem großen und rechtlich komplizierten Aufwand der Wiederbeschaffung zurück. Dass die Unternehmen Millionenbeträge stillschweigend abschreiben, hält der Anwalt Bernd Klose aus dem hessischen Friedrichsdorf aber für unnötig. Der Jurist hat sich darauf spezialisiert, Vermögenswerte in sogenannten Offshore-Gebieten wie Andorra oder San Marino aufzuspüren und sicherzustellen. „Viele Unternehmer halten eine Wiederbeschaffung ihrer Vermögenswerte für unmöglich, wenn Täter im Ausland Scheinfirmen gegründet und Konten angelegt haben“, meint Klose.
(firmenpresse) - Trotz der weltweit unterschiedlichen Rechtssysteme seien die Opfer aber nicht schutzlos: „Auch bei den vermeintlich als sicher geltenden Verstecken, den Offshore-Standorten, haben Geschädigte eine Chance, wieder an ihr Geld zu kommen.“ Er stützt sich bei seiner Arbeit auf das Fraudnet (Fraud: engl. Betrug), ein unter dem Dach der Internationalen Handelskammer in Paris angesiedeltes Netzwerk von weltweit 37 Rechtsanwälten, die sich auf Betrugsbekämpfung spezialisiert haben.
Bei der Jagd auf verschwundene Vermögen greifen die Rechtsexperten zu Rechtsbehelfen wie der „Mareva Order“, die beim örtlichen Gericht beantragt wird. Damit könne das gesamte Vermögen eines Täters weltweit beschlagnahmt werden.
Was sich einfach anhört, ist in der Praxis allerdings kompliziert und erfordert viel Vorbereitung. „Aus den Informationen und Unterlagen, die im Vorfeld zusammengetragen wurden, muss der Richter erkennen, dass eine Straftat vorliegt“, berichtet Klose.
Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden registrierte 2005 in Deutschland rund 90 000 Fälle von Wirtschaftskriminalität. Der Gesamtschaden lag bei 4,2 Milliarden Euro. Konkrete Zahlen über Fälle mit Auslandsbezug gibt es nicht, aber: „Bei Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Korruption hat praktisch jeder größere Fall Auslandsbezug, teils schon bei den Tathandlungen selbst, teils bei den Geldflüssen und dem Vermögenstransfer“, sagt Manfred Nötzel, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München.
Die unterschiedlichen Rechtssysteme sind für die staatlichen Behörden, wie auch für privat beauftragte Ermittler eine Herausforderung. Allein die Übersetzungsarbeit für die notwendigen Rechtshilfeabkommen nehme viel Zeit in Anspruch, sagt Nötzel.
Dabei spielt bei der Fahndung nach den Vermögenswerten der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle: „Sobald Gerüchte auftauchen, werden die Täter aufmerksam“, so Birgit Galley, Direktorin am Institute Risk & Fraud Management der Steinbeis-Hochschule in Berlin. Sie seien extrem gut vernetzt, Firmengelder würden innerhalb weniger Stunden auf andere Konten verschoben.
fraudNet: Vor 25 Jahren hat die Internationale Handelskammer in Paris zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die Commercial Crime Services gegründet. Unter ihrem Dach entstand 2004 fraudNet, um den Opfern weltweiter Betrugsfälle ein Netzwerk von führenden Rechtsanwälten zur Verfügung zu stellen. Die Organisation umfasst 37 Rechtsanwälte in 34 Ländern, viele davon in so genannten Offshore-Standorten. Die Mitglieder bilden keine weltweite Kanzlei, sondern arbeiten selbständig in ihrem jeweiligen Land. Aufgenommen werden nur Kandidaten, die über erhebliche Erfahrung mit Betrugsfällen mit internationalem Ausmaß verfügen.
Alexander Hauk
Gabelsbergerstr. 77
80333 München
Tel.: 01773373871
Alexander Hauk
Gabelsbergerstr. 77
80333 München
Tel.: 01773373871