PresseKat - Die F.Böttger & G.Pieper GbR verkauft nun Charterflüge

Die F.Böttger & G.Pieper GbR verkauft nun Charterflüge

ID: 381547

Mit dem neuen Onlineauftritt von charterflüge.de steigt die F.Böttger & G.Pieper GbR nun
ins Charterflug-Geschäft ein.

(firmenpresse) - Als Charterflug bezeichnet man einen Flug, der vom Reiseveranstalter bei einer
Fluggesellschaft gemietet wurde. Er fungiert dort meist als Baustein einer Pauschalreise
und wird mit einer Unterkunft zusammen angeboten und vom Kunden gebucht. Der
Reiseveranstalter kauft bzw. chartert ein großes Kontingent bei einer Fluggesellschaft, die
ihm spezielle Konditionen anbietet. Nun kann der Reiseveranstalter diese Flugtickets
günstiger an seine Kunden verkaufen.

Air Berlin, Thomas Cook und Condor sind die bekanntesten Charterfluggesellschaften. Für
die Airline ist dieses Vorgehen von Vorteil, da die Maschinen so ganz ausgebucht sind
und meist keine unbelegten Plätze unverkauft bleiben. Charterflüge sind deshalb so
günstig, weil Reiseveranstalter, sofern Sie die Tickets nicht zeitnah verkauft bekommen,
diese als Lastminute Tickets anbieten.

Im Vergleich zum Linienflug ist der Charterflug eine nur gelegentlich, z.B. in der
Hochsaison, betriebene Beförderung von Personen. Er fällt deshalb unter die Kategorie
Bedarfs- bzw. Gelegenheitsflugverkehr. International wird der Charterflug als „Non-
Scheduled Traffic“ bezeichnet.

Damit Touristen generell preisgünstiger verreisen können, wurde in einem
zwischenstaatlichen Abkommen festgelegt, dass Charterflüge von bestimmten Abgaben
und Steuern befreit werden. Um nationale Fluggesellschaften, die früher meist in
staatlichem Besitz waren abzusichern, wurden diese Befreiungen an einige Bedingungen
geknüpft wie zum Beispiel: Charterflüge dürfen nur in Verbindung mit einer weiteren
touristischen Leistung angeboten werden. Mit dieser Bedingung wurde sichergestellt, dass
Devisen ins Land flossen. Es gab eine Begrenzung, wie viele Charterflüge in ein Land
gehen durften. Mit der Zeit kam dann die Forderung hinzu, dass nur so viele Charterflüge
in ein Land fliegen dürfen, wie jenes Land in das Herkunftsland des Charters fliegen darf.




Des Weiteren durften Touristen, die mit einem Charterflug eingereist waren, auch nur mit
einem Charterflug in ihre Heimat zurückkehren. Früher resultierte der Preisvorteil
gegenüber Linienflügen auch aus einer engeren Bestuhlung und einer höheren
Auslastung. Zusätzlich wurden hauptsächlich kleinere Flugzeuge angeflogen, die nicht so
hohe Lande- und Abfertigunsgebühren verlangten wie die großen Flughäfen.

Linienfluggesellschaften, die auch am Chartergeschäft teilnehmen wollten, gründeten
Tochterunternehmen wie z.B. die Deutsche Lufthansa ihre Tochtergesellschaft Condor.
Mittlerweile werden immer größere Anteile des Sitzplatzkontingents von
Charterfluggesellschaften direkt an den Kunden verkauft. Linien, wie Air Berlin führen
Flüge, wie die täglich gehenden Maschinen nach Mallorca als solche mit Linienrechten
durch. Da sie selbst IATA-Mitglied sind können sie ihre Transportdienstleistungen auch
mit Linienflugscheinen vertreiben.

Die Billigfluggesellschaften, stellen eine neue Komponente im Flugverkehr dar. Low-
Cost-Carrier, wie EasyJet oder Ryanair sorgten dafür, dass die zahlreichen
zwischenzeitlichen Abkommen mehr und mehr verschwanden und die Grenzen zwischen
Charter- und Linienflugverkehr immer mehr verschwimmen. EasyJet und Ryanair
verkaufen 90-95% ihrer Plätze via Internet. Der traditionelle Vertrieb über Reisebüros
nimmt stetig ab, sodass die Billigfluggesellschaften noch günstiger am Markt agieren
können, da sie die Provisionen einsparen. Sie verfolgen ein No-frills-Konzept und bieten
keine Zusatzleistungen an Board an, was den Preis auch um einiges günstiger macht.

Der Begriff „Charterflug“ ist zwar noch gebräuchlich, wird jedoch seiner eigentlichen
Bedeutung beraubt. Rechtlich gesehen gibt es aber nach wie vor Unterscheide zwischen
einer Personenbeförderung im Charter- und im Linienflugverkehr. Im Falle einer
Verspätung, kann die Durchführung eines Fluges mit Linienrechten Vorteile mit sich
bringen. Trotzdem können Ticketkontingente des Fluges an einen Reiseveranstalter
verkauft werden.

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Spielberger Str. 39
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Email: info(at)charterfluege.de



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Datum: 05.04.2011 - 20:28 Uhr
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Urlaub & Reisen


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Freigabedatum: 06.04.2011

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