(ots) - Die jüngst von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwürfe zur Stärkung des Anlegerschutzes (AnFuG) samt
Graumarktregulierung setzen die Banken unter Zugzwang. Demnach müssen
Anleger beispielsweise ab dem 1. Juli 2011 mit einem kurzen, leicht
verständlichen Dokument über die wesentlichen Merkmale eines
Finanzinstrumentes informiert werden. Basis für eine reibungslose
Umsetzung der neuen Vorgaben durch die Finanzdienstleister bildet
eine funktionstüchtige Finanzplanungssoftware. Die neuen Vorgaben
werden damit zum Testfall für die Banksysteme. Das ist das Ergebnis
einer Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.
Die Anbieter von Systemlösungen für Beratungsprozesse sind
grundsätzlich auf neue regulatorische Vorgaben für den Anlegerschutz
vorbereitet. Eine Markstudie der Financial Planning Software von
Steria Mummert Consulting ergab bereits Ende 2009 eine vollständige
Adaption neuer Dokumentationspflichten durch die Systemhäuser. Für
die Banken kommt es jetzt darauf an, im Zusammenspiel mit dem
Vertriebspersonal und ihren Dienstleistern eine zügige Anpassung der
hauseigenen Prozesse sicherzustellen. Denn Beschwerden über die
Anlageberatung können von den Kunden bei der Finanzaufsichtsbehörde
BaFin angezeigt werden. Zudem wird die Behörde die neuen
Produktinformationsblätter ab dem ersten Geltungstag des Gesetzes auf
ihre Vergleichbarkeit prüfen.
"Bei der Umsetzung der neuen Anlegerschutzvorgaben sollten die
Banken auf die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter hinsichtlich
fachlicher und insbesondere auch abwicklungsbezogener Aspekte
achten", sagt Tobias Keser, Bankenexperte bei Steria Mummert
Consulting. "Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der ganzheitlichen
technischen Integration der regulatorischen Anforderungen in den
Beratungsprozess zur Steigerung der Qualität und Effizienz."
Hintergrundinformationen
Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagenrechts ergänzt das am 18. März 2011 vom Gesetzgeber
verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Die jetzt vom
Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie vorgelegte Graumarktregulierung war ursprünglich
bereits von dem Entwurf für dieses Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz umfasst. Aufgrund der großen Komplexität
des Vorhabens hatte man sich bei der Regulierung des "Grauen
Kapitalmarkts" jedoch für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren
entschieden. Eine Zustimmung des Bundesrates zum vorliegenden
Gesetzentwurf ist nicht erforderlich.
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