(ots) -
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung
abschließend dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit hat der
Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen eine weitere Hürde hin zur
Umsetzung der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für eine
spezielle Fahrberechtigung der Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren genommen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft
getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis
4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Daneben kann
es künftig auch eine Fahrerlaubnis geben, die das Fahren von
Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet.
Am 27. Mai 2011 wird sich der Bundesrat abschließend mit dem
Entwurf beschäftigen. Bei positivem Beschluss erfolgt abschließend
die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; das Gesetz tritt einen Tag
danach in Kraft. Nach dem Inkrafttreten sind die Länder gefordert, im
Rahmen einer Durchführungs-Verordnung die entsprechenden
Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75
Tonnen, sofern bislang nicht realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen zu
schaffen.
Hintergrund:
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis
der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer
zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit entfällt die nach altem
Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen,
Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM zu führen. Diese Entwicklung
führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren -
betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen
etwa 100.000 Führerscheininhaber.
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