PresseKat - Holzöfen: Auf Emissionswerte und CE-Kennzeichnung achten / TÜV Rheinland: Rechtzeitig auf verschä

Holzöfen: Auf Emissionswerte und CE-Kennzeichnung achten / TÜV Rheinland: Rechtzeitig auf verschärfte Grenzwerte einstellen / Vor Ofen-Erwerb Schornsteinfeger konsultieren

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(ots) - Angesichts steigender Öl- und Gaspreise werden
Holzöfen immer beliebter. Doch rund 97 Prozent der Staubabgase
älterer Anlagen bestehen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub, so
das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik.
Demnach ist die Gesamtmenge des Feinstaubs aus Holzöfen mittlerweile
höher als die aus Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw. Mit der
zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung ab 2015 gelten
auch strengere Grenzwerte für Neugeräte. Darüber hinaus müssen
Altanlagen mit Filtertechnik nachgerüstet werden. "Verbraucher, die
in den nächsten Monaten einen Holzofen anschaffen, sollten darauf
achten, dass er höchstens 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm CO pro
Kubikmeter Abgas emittiert und somit bereits die Stufe 2 erfüllt",
rät Reiner Verbert. Der Spezialist für Feuerungsanlagen bei TÜV
Rheinland weist zudem darauf hin, dass für modernste Pelletöfen sogar
ab dem 31. Dezember 2014 noch strengere Richtlinien gelten (0,03 g/m3
Staub / 0,25 g/m3 CO).

Vor dem Kauf eines neuen Ofens sollten Verbraucher in jedem Fall
mit ihrem Bezirksschornsteinfeger sprechen. Denn für einen hohen
Wirkungsgrad und niedrige Emissionen kommt es auch auf die richtige
Belüftung und die baulichen Voraussetzungen des Schornsteins an. Nach
Aufstellung der Anlage nimmt der Kaminkehrer die Anlage ohnehin ab
und überprüft die Abgaswege. "Wer vor dem Kauf den Dialog sucht,
vermeidet böse Überraschungen: z.B. dass das gewünschte Modell gar
nicht geeignet ist", erklärt Reiner Verbert. Auch vor der Nachrüstung
von Altanlagen mit Filtertechnik ist ein Gespräch mit dem
Schornsteinfeger zu empfehlen. Ohne eine Sanierung werden solche
'Stinker' ab 2014 stufenweise stillgelegt.

Beim Neukauf eines Holzofens sollten Verbraucher zudem auf die
CE-Kennzeichnung nach der DIN-Norm EN 13240 achten. Alle Hersteller




in Europa müssen ihre Geräte einer Erstprüfung durch eine anerkannte
Stelle wie TÜV Rheinland unterziehen und dabei auch für ihre
Produktion strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen nachweisen. Nach der
Erstprüfung dürfen sie die CE-Kennzeichnung führen und erhalten einen
Nachweis, in dem die Emissionswerte dokumentiert sind. "Bevor sie
sich für ein bestimmtes Modell entscheiden, sollten sich Verbraucher
die Erstprüfung mit dem Nachweis der Einhaltung der Emissionswerte
des Holzofens vorlegen lassen", empfiehlt der TÃœV Rheinland-Experte.
So stellen sie sicher, dass sie eine moderne Anlage erwerben, mit der
sie in den nächsten Jahren umweltbewusst und kostengünstig heizen.



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Frank Ehlert, Pressesprecher Industrie und Bautechnik, Tel.:
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Datum: 08.04.2011 - 10:00 Uhr
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