PresseKat - Baugeld Tipp der Woche: Anschlusskosten - so kommt das Haus ans Versorgungsnetz

Baugeld Tipp der Woche: Anschlusskosten - so kommt das Haus ans Versorgungsnetz

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von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG

Wasser, Strom, Internet: Heutzutage ist das ganz selbstverständlicher Komfort für jede Immobilie. Die Versorgung muss beim Hausbau mitgeplant und bezahlt werden. Diese Anschlusskosten müssen Bauherren von Anfang an in das Finanzierungskonzept für ihre Immobilie miteinrechnen.

(firmenpresse) - Zu den Anschlusskosten gehören alle Ausgaben, die der Bauherr für den Anschluss seines Hauses an die Versorgungsnetze zahlen muss. Dazu gehören Wasser- und Abwasser, Strom, Erdgas oder Fernwärme, Telefon und Internet sowie Kabelanschluss. Die Unternehmen berechnen dabei meist eine Anschlusspauschale und zusätzlich die Kosten für die unterirdische Verlegung der Leitungen. Die Preise variieren je nach Region und Anbieter. Wie hoch die Anschlusskosten insgesamt ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab, etwa dem Abstand von den Hauptversorgungsleitungen.

Bevor der Bauherr sein Haus überhaupt an die Versorgungsnetze anschließen lassen kann, müssen bereits Hauptleitungen bis zur Grundstücksgrenze verlegt worden sein. Das erledigt die Gemeinde, wenn sie ein neues Baugebiet erschließt. Neben dem Versorgungssystem werden dann auch Straßen neu gebaut oder erweitert, Bürgersteige, Grünanlagen und Parkbuchten werden angelegt. Die Kosten für diese öffentliche Erschließung legt die Gemeinde auf die Grundstückseigentümer in diesem Gebiet um.

Rechnung für Erschließung kommt manchmal erst Jahre später
„Der Bauherr sollte auch bei einem bereits bebauten Grundstück unbedingt recherchieren, ob die Erschließungskosten dafür schon abbezahlt sind“, erläutert Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. „Denn manchmal erhebt die Kommune die Kosten erst Jahre später, dann muss der Neubesitzer sie bezahlen.“ Wenn nicht klar ist, ob alle Kosten beglichen wurden, sollte sich der Bauherr absichern, indem er die Zahlungspflicht für etwaige noch ausstehende Erschließungsbeiträge auf den Verkäufer überträgt.

Baugeld Spezialisten-Tipp
Die Höhe der Ausgaben für die öffentliche Erschließung und den Anschluss des Hauses an das Versorgungsnetz wirkt sich direkt auf die Finanzierungsplanung des Bauherrn aus. „Der Bauherr sollte sich von allen Versorgern ein konkretes Angebot erstellen lassen“, rät Rex. „Nur so kann er die Anschlusskosten für sein Bauvorhaben realistisch kalkulieren.“





Alle Anzeichen stehen nun vermehrt auf eine Erhöhung der Zinsen. Denn die Europäische Zentralbank hat nun erstmalig seit langer Zeit den Leitzins auf 1,25 Prozent erhöht. Grund ist die angestiegene Inflation im Euro-Raum, die derzeit 2,6 Prozent beträgt. Und das klassische Mittel gegen die Inflation ist es, Geld teurer zu machen. Sprich: die Zinsen zu erhöhen. Der Bund-Future ist diese Woche gefallen und folgt damit weiter seinem Abwärtstrend. Die Zinsen verlaufen entgegengesetzt und zeigen weiterhin nach oben. Baugeld wird also in Zukunft immer teurer werden.

Kurz erklärt: Was sind eigentlich Grunderwerbsnebenkosten?
Wenn ein künftiger Bauherr sich nach einem geeigneten Grundstück umsieht, muss er berücksichtigen, dass mit dem Kaufpreis längst nicht alle Kosten abgedeckt sind. Mit dem Grundstückskauf werden nämlich auch so genannte Grunderwerbsnebenkosten fällig. Dazu zählen Notargebühren in Höhe von etwa einem Prozent und Gerichtskosten für den Grundbucheintrag in Höhe von einem halben Prozent des Kaufpreises. Darüber hinaus ist die Grunderwerbsteuer von etwa 3,5 Prozent zu zahlen. Zusätzlich können außerdem noch Maklerkosten anfallen und in manchen Fällen auch Vermessungsgebühren. Insgesamt wird meistens von Grunderwerbsnebenkosten in Höhe von etwa zehn Prozent der Gesamtausgaben für das Grundstück ausgegangen.

Die Erschließungsbeiträge gehören übrigens nicht zu den Grunderwerbsnebenkosten, müssen aber ebenfalls als Kostenfaktor neben den reinen Erwerbs- und Baukosten hinzugerechnet werden.


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Datum: 08.04.2011 - 11:17 Uhr
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Freigabedatum: 08.04.2011

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