PresseKat - VIP Medienfonds – Commerzbank AG erstmals zu Schadensersatz verurteilt

VIP Medienfonds – Commerzbank AG erstmals zu Schadensersatz verurteilt

ID: 38409

München, 13.11.2007 – In zwei weiteren Prozessen in Zusammenhang mit VIP Medienfonds waren die CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de) als bisher einzige Kanzlei vor Gericht gegen die Commerzbank AG erfolgreich: Sie konnten inzwischen für drei ihrer Mandanten Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 130.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die betroffenen Anleger von den jeweiligen Darlehensforderungen freizustellen. Beim VIP Medienfonds 4 war eine Darlehensfinanzierung von 45,5% obligatorisch. Die jetzt erzielten Urteile sind bereits der zweite Erfolg für CLLB im Fall der VIP Medienfonds. Die Münchener Kanzlei ist auf Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt eine Vielzahl weiterer geschädigter Anleger.

(firmenpresse) - Mit dem heutigen Urteil im Strafprozess gegen Andreas Schmid, Firmengründer des Filmfonds-Emissionshauses VIP, und dessen Kompagnon Andreas Grosch sind die VIP Medienfonds 3 und 4 wieder in aller Munde. Bereits im Jahr 2005 hatten sie wegen der Verhaftung Schmids Schlagzeilen gemacht. Am heutigen Dienstag wurde Andreas Schmid nun vom Landgericht München zu sechs Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Sein Partner Andreas Grosch kam mit einem blauen Auge (zwei Jahren auf Bewährung) davon.

Für erheblichen Wirbel und großen Ärger unter den betroffenen Anlegern hatte außerdem die Aufhebung von Grundlagenbescheiden der Finanzbehörden gesorgt – dadurch wird die Verlustabzugsfähigkeit, die den besonderen Reiz der Filmfonds ausmachte, rückwirkend geändert. D.h. die Anleger mussten bzw. müssen noch empfindliche Steuernachzahlungen leisten.

Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der auch die für die Anleger positiven Urteile gegen die Commerzbank erstritten hat, kann nur alle Betroffenen auffordern, selbst aktiv zu werden: „Beratungshaftungsansprüche kommen nach wie vor in Betracht, wenn die Banken bzw. deren Berater nicht auf die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen Aberkennung der steuerlichen Vorteile im Besonderen hingewiesen haben.“ Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt für Klagen ist die verbreitete Kick-Back-Zahlung (Provision für die Bank bei erfolgreicher Vermittlung bestimmter Anlagen): Auf einer Pflichtverletzung der Commerzbank in punkto Provision – die in diesem Fall immerhin über 8% der Zeichnungssumme betrug – beruht auch ein aktuelles Urteil. Dazu Rechtsanwalt Kainz: „Die Bank hat dem Anleger wichtige Informationen über ihre Rückvergütung vorenthalten, die ihn in seiner Entscheidung für oder gegen diese Anlage beeinflusst hätten. Durch die attraktive Provision steckt die Bank automatisch in einem Interessenskonflikt und stellt keine neutrale Beratungsinstanz dar.“





Akuter Handlungsbedarf besteht aber auch hinsichtlich der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen. So verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung, die beim Fonds VIP 4 z.B. gegenüber der HypoVereinsbank AG in Betracht kommen, spätestens drei Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Da die meisten Anleger den VIP Medienfonds 4 gegen Ende des Jahres 2004 zeichneten, ist hier höchste Eile geboten. Betroffene Anleger sollten also ihre Ansprüche umgehend geltend machen, um eine Verjährung zu verhindern.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:

CLLB Rechtsanwälte
RA Alexander Kainz
Liebigstrasse 21, 80538 München
Fon: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Mail: kainz(at)cllb.de
Web: www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

Christina Golze
PR & Marketing

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: golze(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutsche im Online-Handel ausgabefreudiger als im gesamten E-Commerce KORDOBA installiert die erste UNIX Version von K-CORE24 für Cortal Consors
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 14.11.2007 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 38409
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.11.2007

Diese Pressemitteilung wurde bisher 694 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VIP Medienfonds – Commerzbank AG erstmals zu Schadensersatz verurteilt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

POC- Personalkarussell dreht sich ...

Berlin, 25.10.2017- Anleger sind verunsichert, da der von der neuen Geschäftsführung der POC eingesetzte Erdölexperte, der in Kanada das operative Geschäft leiten sollte, die Gesellschaft zum Jahresende „einvernehmlich“ verlässt. Nach Angabe ...

MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet ...

München, 23.08.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte