(firmenpresse) - Beluga Pleite, Hilfe für Anleger von Schiffsfonds der HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor. Rechtsanwälte informieren!
Für die Bremer Reederei Beluga läuft es in letzter Zeit alles andere als rund. Nach dem in der vergangenen Woche deren Chartergesellschaft und die Beluga Shipping GmbH mit über 300 Beschäftigten Insolvenz anmelden mussten, gingen bereits viele Experten von einem Dominoeffekt für die Unternehmensgruppe aus. Dieser hat sich nun bewahrheitet, da weitere 5 Töchtergesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben. Betroffen hiervon sind laut Amtsgericht Bremen die Beluga Fleet Management Beteiligungsgesellschaft, die Beluga Fleet Management, die Beluga Marine Service, die Beluga Offshore Crewing und die Beluga Sea Academy. Diese Unternehmen beschäftigen mehr als 100 Mitarbeiter.
Wie die Geschäftsführung aber weiter versichert, sei die Holdinggesellschaft Beluga Group nicht von der Insolvenz betroffen. Fraglich ist dann wohl nur, wie lange diese eine Insolvenz noch vermeiden kann. Der US-Finanzinvestor Oaktree, welcher derzeit die Geschäftsführung übernommen hat, führt immer noch „konstruktive Gespräche“, um eine gemeinsame Lösung für das Unternehmen zu erzielen; bisher wohl eher erfolglos.
Die Lage für die Unternehmensgruppe ist sehr dramatisch. Aber nicht nur das Unternehmen und deren Mitarbeiter sind von der Insolvenz direkt betroffen, sondern auch tausende deutsche Anleger, die über geschlossene Schiffsfonds in die Beluga investierten, indem sie dieser Schwergutfrachter verchartert hatten und nun die vereinbarten Chartereinnahmen ausbleiben. Um weitere Verluste aus ihrer Anlage zu vermeiden, sollten Anleger von Schiffsfonds der Emissionshäuser HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wurden Anleger bei der Zeichnung des Gesellschaftsvertrags nicht ordnungsgemäß über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt, vor allem, dass auch ein Totalverlustrisiko besteht, stellt dies ein Beratungsfehler dar, der zum Schadensersatz führt.
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit zahlreichen Gesetzesvorschriften entwickelt. Gerade im Kapitalanlagerecht hat daneben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mannigfaltige Grundsätze entwickelt, die nur ein darauf spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt durchdringen kann. Dies ist die Folge davon, dass der Kapitalmarkt seit den siebziger Jahren eine breite Ausdehnung erfahren hat.
Unsere Überzeugung ist es, dass für eine fundierte rechtliche Bewertung eines Falles auch wirtschaftliche Kompetenzen unerlässlich sind. Die in der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung im Banken- und Finanzierungsbereich. Durch das Zusammenspiel von Rechtsanwälten und erfahrenen Steuerberatern ist gewährleistet, dass wir für Sie sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht das optimale Ergebnis erreichen.
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