(firmenpresse) - AXA Immoselect geschlossen - kommt die Abwicklung? Rechtsanwälte informieren.
Wie Börse online am 1.4.2011 berichtete, hat der 2,6 Mrd. Euro große offene Immobilienfonds Axa Immoselect seit Mitte Februar ca. 15 Prozent verloren, wobei sich im Gegensatz dazu andere offene Immobilienfonds besser gehalten hätten. Der Axa Immoselect ist seit geraumer Zeit für seine Anleger geschlossen, wobei die gesetzliche Höchstfrist von 2 Jahren im November dieses Jahres endet. Schon länger mehren sich Indizien, dass auch der Axa Immoselect – wie bereits einige offene Immobilienfonds vor ihm, z.B. der Morgan Stanley P2 Value – nach der Schließung abgewickelt werden wird. Zumindest rechnen hiermit die Marktteilnehmer, da der Axa Immoselect an der Börse sehr schlecht bewertet wird.
Mithin werden Anteile des Axa Immoselect an der Börse mit einem erheblichen Abschlag gehandelt, der mittlerweile bei ca. 35 % liegt. Werden die Anteile am Axa Immoselect direkt bei der Fondsgesellschaft erworben, so ist ein Preis von 54,99 Euro zu bezahlen, während die Anteile an der Börse in Frankfurt für 35,85 Euro erworben werden können. Auch hier zeigen sich andere Fonds während der Schließungsphase deutlich besser: obwohl Experten keine großen Unterschiede in der Qualität des Portfolios sehen, sei der Abschlag bei anderen Fonds zum Teil deutlich geringer.
Weiterhin hat sich die Liquiditätsnote des Axa Immoselect per Ende Februar mit 9,7 % kaum zum Vorjahr geändert: Ende Oktober 2010 war die Liquidität des Axa Immoselect bei 8,7 %. Die Fondsgeschäftsführung des Axa Immoselect konnte also kaum Objekte verkaufen, da im April 2010 70 Immobilien im Portfolio des Axa Immoselect gelistet waren, heute sind es immer noch 67, wobei mit einem Verkauf der Immobilien immer auch eine Neubewertung einhergeht, die sich in diesem Fall als Abwertung darstellt.
All dies – die schlechte Liquiditätsnote, der Verkauf nur weniger Immobilien und die deswegen erheblichen Abschläge an der Börse – sind Anzeichen dafür, dass es immer deutlicher wird, dass auch der Axa Immoselect liquidiert werden könnte. Aus diesem Grunde sollten Anleger des Axa Immoselect nicht mehr länger warten, sondern handeln und einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater beauftragen, teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger des AXA Immoselect vertritt, mit. Solche Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler können entstehen, wenn diese den Anleger nicht ordnungsgemäß über die speziellen Risiken offener Immobilienfonds wie dem Axa Immoselect, wie die Möglichkeit der Fondsgeschäftsführung ihren Fonds für maximal 2 Jahre zu schließen, aufgeklärt haben. Auch wenn dem Anleger Kick-Backs verschwiegen wurden, also Innenprovisionen zwischen Emissionshaus und Bank, kann dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen führen, da dies einen Beratungsfehler darstellt.
Der Artikel von Börse Online ist nachzulesen unter:
http://www.boerse-online.de/fonds/nachrichten/fonds/:Offene-Immobilienfonds--Axa-Immoselect-wird-runtergezaehlt/623823.htm
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit zahlreichen Gesetzesvorschriften entwickelt. Gerade im Kapitalanlagerecht hat daneben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mannigfaltige Grundsätze entwickelt, die nur ein darauf spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt durchdringen kann. Dies ist die Folge davon, dass der Kapitalmarkt seit den siebziger Jahren eine breite Ausdehnung erfahren hat.
Unsere Überzeugung ist es, dass für eine fundierte rechtliche Bewertung eines Falles auch wirtschaftliche Kompetenzen unerlässlich sind. Die in der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung im Banken- und Finanzierungsbereich. Durch das Zusammenspiel von Rechtsanwälten und erfahrenen Steuerberatern ist gewährleistet, dass wir für Sie sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht das optimale Ergebnis erreichen.
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