Wer der Meinung ist, sein Steuerbescheid würde tatsächlich von einem erfahrenen Steuerbeamten erstellt, ist seit Einführung des ELSTER-Systems meist im Irrtum. Der Hamburger Steuerexperte und Privatdozent Günter Zielinski berichtet über den Einfluss der elektronischen Steuererklärung auf die Steuerbescheidserteilung.
(firmenpresse) - Seit 2005 setzt die Steuerverwaltung auf ELSTER bzw. die elektronische Steuererklärung, um Steuererklärungen zu erfassen und Anmeldungen zur Steuer sowie Lohnbescheinigungen aufzunehmen. Während die Verwendung des Systems für die Abgabe von laufenden Anmeldungen für die Lohnsteuer und Umsatzsteuer für Unternehmen verpflichtend ist, steht es privaten Steuerzahlern und Unternehmern weiterhin frei, ihre Jahressteuererklärungen digital oder in althergebrachter Papierform abzugeben. Im Jahr 2008 wurden bereits 8.2 Millionen Steuererklärungen mit ELSTER eingereicht - zur Freude der Finanzverwaltung, die so erheblich weniger Arbeitsaufwand hatte.
Überhaupt zeigt sich ELSTER insbesondere als Maßnahme zur Prozessoptimierung innerhalb der personell unterbesetzten Finanzverwaltung. Die aus der neuen Form der Datenerfassung entstehenden Möglichkeiten werden mittlerweile so weit ausgeschöpft, dass selbst auf Papier eingereichte Unterlagen für eine elektronische Weiterverarbeitung in ELSTER eingearbeitet werden.
Anstatt die digitalen Steuererklärungen auf Steuerbeamte zur Bearbeitung zu verteilen, werden die Steuerdatenbestände zunächst einer vollautomatisch ablaufenden Prüfberechnung unterzogen. Ergeben sich hierbei Abweichungen zu den Vorjahresdaten, wird ein entsprechender Prüfvermerk ausgegeben, die Steuererklärung gilt als potentiell risikobehaftet und wird dem zuständigen Finanzbeamten zur detaillierten Prüfung vorgelegt.
Dieser sollte nun eine detaillierte Überprüfung vornehmen, bevor ein Steuerbescheid ergeht. In der Praxis sieht dies aufgrund chronischen Zeitmangels leider anders aus: Meist werden nur die von der Datenverarbeitung vorgegebenen Stellen der Steuererklärung kontrolliert, bevor ein entsprechender Steuerbescheid erstellt und dem Steuerpflichtigen zugesandt wird.
Noch weniger Aufmerksamkeit erfahren Steuererklärungen, die kaum Abweichungen zum Vorjahr aufweisen und dementsprechend von den Datenanalysesystemen des Finanzamtes als risikolos eingestuft werden. Hier ergeht der Steuerbescheid meist ohne das er vom Finanzbeamten eines weiteren Blickes gewürdigt wird.
Die Einführung von ELSTER führte keineswegs zu einer genaueren Berücksichtigung von Steuerdaten, sondern wurde genutzt, um die Bearbeitungszeit einer gewöhnlichen Einkommensteuererklärung auf maximal 18 Minuten zu senken. Eine bessere Qualität der Steuerbescheide ist hierdurch nicht zu verzeichnen. Jüngere Untersuchungen belegen, dass bis zu 40 % aller deutschen Steuerbescheide Fehler enthalten – meist zum Nachteil des Steuerzahlers.
Ob die Nutzung der digitalen Steuerdaten in dieser Weise dem verfassungsgemäßen Gedanken der Steuergleichheit, der in der Forderung des § 88 AO nach einer Vollprüfung aller Steuerfälle seinen Ausdruck findet, entspricht, ist wohl ebenfalls fraglich.
Für den privaten Steuerzahler bedeutet ELSTER oft nur auf den ersten Blick eine Erleichterung. Das Steuerrecht ist weiterhin so komplex, dass die Unterstützung eines Steuerprofis ratsam ist und die häufig mangelhafte Qualität deutscher Steuerbescheide führt zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, die ohne Hilfe nicht bewältigt werden können.
Der Hamburger Steuerexperte und Privatdozent Günter Zielinski steht seinen Mandanten mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite, wenn es darum geht, ihre Steuererklärungen zu optimieren oder ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung durchzusetzen.
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