(ots) - BDU-Präsident Schnieder: "Die Grundlagen fundierter
Unternehmensplanung wurden nicht ausreichend beachtet"
Der aktuelle Druck der EU-Kommission und der Bundesbank auf
Geschäftsausrichtung oder Kapitalstruktur mehrerer Landesbanken legen
die Ursachen für die Probleme bei den Landesbanken wieder offen:
Vorstände, die Fehlentscheidungen bei der Unternehmensstrategie
getroffen und Aufsichtsräte nur mangelhaft informiert haben sowie
Aufsichtsräte, deren Kontrollfunktion nicht sorgfältig genug
durchgeführt wurde. Für Antonio Schnieder, Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) ergibt sich bei
Analyse der Fallbeispiele eine Summe von Nachlässigkeiten, die hätten
vermieden werden können: "Die Ursache ist in allen Fällen die
Gleiche. Die Grundlagen fundierter Unternehmensplanung wurden nicht
ausreichend beachtet, Risiken sowie kaufmännische Grundsätze zu wenig
berücksichtigt."
Aus Sicht des Beraterverbandes wären die Fehlentwicklungen bei den
Landesbanken vermeidbar gewesen, wenn die Grundsätze ordnungsge-mäßer
Unternehmensplanung (GoP) Berücksichtigung gefunden hätten. Dieser
Standard mit formulierten Mindestanforderungen enthält unter anderem
weitreichende Informationen zu den Planungsthemen Gesetzliche
Grundlagen, Analyse, Ziel- und Strategiedefinition, Strategische
Planung, Operative Planung sowie Revolvierung und Vergleiche
(Überwachung). Er ist für Unternehmen aller Größenordnungen und
Branchen anwendbar. Berücksichtigt sind alle gesetzlichen
Erfordernisse aus dem AktG, GmbHG, HGB und der InsO.
Für Schnieder ergibt sich hieraus: "Unternehmensplanungen müssen
den Abgleich mit den Anforderungen aus unseren GoP Stand halten
können. So sollten zum Beispiel Teilpläne integriert, mehrere
Zeithorizonte erfasst oder künftige Entwicklungen prognostiziert
sein. Grundlage der Unternehmensplanung müssen vor allem realistische
Annahmen sein."
Entscheidende Bedeutung hat es auch für Ralf Presber, Leiter des
GoP-Arbeitskreises und Vorsitzender des BDU-Fachverbandes
Unternehmensführung + Controlling, jetzt die richtigen Lehren aus den
Fehlentwicklungen bei den Landesbanken zu ziehen: "Wer über die
notwendigen Kompetenzen in den Leitungsfunktionen verfügt, hätte bei
Beachtung der Planungsgrundsätze erkennen müssen, dass die Risiken
und damit die gesamte Unternehmensentwicklung aus dem Ruder liefen."
Der BDU rege daher an, künftig stärker fachliche Mindestanforderungen
bei Managementaufgaben - wie beispielsweise in den GoP formuliert -
in gesetzliche Vorgaben zu integrieren.
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