Studie des Deutschen Instituts fĂĽr kleine und mittlere Unternehmen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung zu den Auswirkungen eines Mindestlohns in kleinen und mittleren Unternehmen
(firmenpresse) - Nur wenige wirtschaftspolitische Diskussionen wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland so kontrovers und emotional geführt wie die Debatte um gesetzliche Mindestlöhne. Doch was geschieht wirklich in den Betrieben, wenn der Mindestlohn kommt – gerade in den 3 Mio. kleinen Betrieben in Deutschland? Droht eine Pleitewelle, werden Mitarbeiter entlassen oder werden die Unternehmen Auswege finden? Das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen hat im Auftrag der Fried-rich-Ebert-Stiftung die Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine mittelständische Unternehmen bestimmt und eine große Zahl von Unternehmern nach Ihren Reaktio-nen bei Einführung eines Mindestlohns befragt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie:
§Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vernichtet keine Arbeitsplätze. In vielen Betrieben würden Mindestlöhne kaum Probleme bereiten, da sie im Rah-men üblicher anderer Kostensteigerungen ausfallen (einen Mindestlohn von 7,50 EUR/Std. vorausgesetzt).
§Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist primär ein Problem für KMU in den neuen Bundesländern, insbesondere in den Grenzregionen nach Ost- und Mitteleuropa.
Bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe sollte daher ein regionaler Lebenshal-tungskostenindex Anwendung finden. Eine Differenzierung nach dem Lebenshal-tungskostenindex würde dazu führen, dass Betriebe an „Hochpreisstandorten“ (z. B. München) tendenziell stärker belastet werden und gleichzeitig Betriebe in ländlichen, in ostdeutschen und grenznahen Regionen tendenziell entlastet wer-den. Eine derartige Differenzierung wäre eine Förderung des Standorts Ost-deutschland.
§In fünf der sieben untersuchten Branchen sind Preiserhöhungen die wahrschein-lichste Reaktion, um die höheren Personalkosten zu kompensieren. Dass dieser Weg von den Unternehmen als nahe liegend gesehen wird, ist in den Erfahrun-gen aus der Euro-Umstellung (insb. in Gastronomie und Bäckereihandwerk) so-wie bei den jüngsten Preiserhöhungen für Lebensmittel begründet, die keine allzu großen Reaktionen der Kunden bewirkt haben.
§Die Einführung eines Mindestlohns treibt die Spezialisierung der Unternehmen voran. Um einem direkten Preisvergleich auszuweichen und die höhere Preisbe-reitschaft bei Kunden zu nutzen, werden viele Betriebe versuchen, als Spezial- oder Nischenanbieter am Markt aufzutreten. Auch im Handel und in der Gastro-nomie kann ein Ausweichen auf höherpreisige Marktsegmente erwartet werden.
§Die Einführung von Mindestlöhnen wird vielfach zu (auch heute schon praktizier-ten) „innovativen“ und z. T. auch illegalen Wegen führen, mögliche Kostensteige-rungen auszugleichen oder zu umgehen, wie z.B.
-tariflich nicht vereinbarte Arbeitszeitverlängerungen
-Schwarzarbeit
-Einbehalt von Überstunden- und Nachtzuschlägen
-Einsammeln von Trinkgeldern und deren Anrechnung als faktischer Lohnanteil
-Umgehungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse
Mehr zu den Ergebnissen finden Sie in der Studie
„Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine und mittlere Unternehmen -
Eine betriebswirtschaftliche Analyse nach Branchen, Betriebstypen und Standorten“
Die komplette Studie ist unter http://library.fes.de/pdf-files/wiso/04965.pdf erhältlich. Die Print-Version kann bei claudia.unkelbach(at)fes.de bestellt werden.
Für Rückfragen, Interviews oder Gastbeiträge wenden Sie sich bitte an:
Alexander Tirpitz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Institut für kleine und mittlere Unternehmen, Tel.: +49 / 30 / 89 408 – 421, Email: a.tirpitz(at)dikmu.de
Alexander Tirpitz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Institut für kleine und mittlere Unternehmen, Tel.: +49 / 30 / 89 408 – 421, Email: a.tirpitz(at)dikmu.de