von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG
Einmal im Jahr treffen harte Wahrheiten auf der WEG-Jahreshauptversammlung aufeinander. Dann machen Wohneigentümer Politik in eigener Sache und diskutieren zum Teil mit lauten Worten darüber, wie es mit den Eigentumswohnungen weitergehen soll. Gut, wenn diese professionell verwaltet werden.
(firmenpresse) - Die Eigentumswohnung ist eine sehr beliebte und häufige Form des Immobilienerwerbs. Käufer erhalten ein im Grundbuch besichertes so genanntes „Sondereigentum“ an der Immobilie, mit dem exakt die eigene Wohnung bemessen ist. Darüber hinaus sind sie auch ideell an dem Gemeinschaftseigentum beteiligt, welches sie nicht separat verkaufen können. Der Nachteil im Vergleich zum eigenen, freistehenden Haus: Nicht der Käufer alleine kann über die Weiterentwicklung der Immobilie entscheiden, sondern er muss sich mit vielen anderen Eigentümern arrangieren. Der wichtigste Termin dafür ist einmal im Jahr die -Jahreshauptversammlung der Wohneigentumsgemeinschaft (WEG).
WEG-Jahreshauptversammlung organisieren
Die WEG-Jahreshauptversammlung ist gesetzliche Pflicht. Auf ihr wird der Jahresabschluss für das letzte Jahr und der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr verabschiedet. „Die Organisation einer Wohneigentumsgemeinschaft und auch der Jahreshauptversammlung ist sehr komplex“, unterstreicht Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. „Deshalb ist es sehr ratsam, einen guten und professionellen Verwalter zu beauftragen.“
Gute Verwalter müssen natürlich erstmal gefunden werden, oft sind Referenzen sehr aufschlussreich. „Dringend davon abzuraten ist es, die Verwaltung einem Eigentümer zu überlassen“, warnt Rex. „Dieser kann nie die Neutralität und Distanz erreichen, die für das konfliktträchtige Verwalten einer Wohneigentumsgemeinschaft unerlässlich ist.“
Die Organisation der Jahreshauptversammlung ist dabei eine der wichtigsten Aufgaben. Und Streit gibt es häufig rund um die Finanzen. Die Instandhaltungsrücklage muss gebildet werden oder es sollen teure Modernisierungen durchgeführt werden. Die Minderheit muss sich dabei der Mehrheit beugen.
BS Baugeld Spezialisten-Tipp
"Miteigentumskonstruktionen sollte der Normalverbraucher unbedingt vermeiden", rät Marcus Rex von einer weiteren Form der Eigentümergemeinschaft ab. Dabei steht dem Käufer nicht ein real weiterverkaufbares Recht am Sondereigentum zu, sondern er ist an der gesamten Immobilie nur ideell mit einem nicht näher konkretisierten Bruchteil beteiligt. „Das ist eine Anlageform, die für den Käufer viele Risiken birgt“, so Rex. Ansonsten sind Eigentumswohnungen mit Sondereigentum für Selbstnutzer und Kapitalanleger gleichermaßen geeignete Immobilienformen.
Wer jetzt damit beginnt eine Eigentumswohnung zu finanzieren, macht das noch zum richtigen Zeitpunkt. Der der Bund-Future zeigt zwar im Verlauf der Woche einen leichten Aufwärtstrend. Auf das Jahr betrachtet, sinkt er aber, was ein Indikator für steigende Bauzinsen ist.
Kurz erklärt: Was ist eigentlich die Instandhaltungsrücklage?
Hierbei handelt es sich um eine Rücklage, mit der Modernisierungen und Renovierungen des Gemeinschaftseigentums bezahlt werden. Sie wird über das Hausgeld abgeführt. So wird zum Beispiel das neue Dach aus dieser Rücklage finanziert. Reicht die Instandhaltungsrücklage für solche oder andere Arbeiten nicht aus, so muss jeder Eigentümer aus seinem Barvermögen eine Einlage tätigen. Zwangsläufig ist es natürlich so, dass die Rücklage bei einem Neubau oder einer neugegründeten Wohneigentumsgemeinschaft noch sehr niedrig ist.
Die Instandhaltungsrücklage ist keine Pflicht in einer Wohneigentumsgemeinschaft, ihre Höhe nicht definiert. Auch deshalb ist es für Käufer einer Eigentumswohnung immens wichtig, sich über die Höhe der Instandhaltungsrücklage sowie über geplante Modernisierungsmaßnahmen zu informieren. Darüber informiert der Verwalter. Auch die Einsicht in die Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft gibt Kaufinteressenten Aufschluss über die finanzielle Situation der WEG.
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Yvonne Hockling
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85774 München-Unterföhring
Tel.: (089) 12 10 33 106
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