(ots) - Herr Martin N. war bei der
Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort GmbH von 08.05.2000 bis zum
22.01.2008 beschäftigt. Während seiner gesamten Beschäftigungszeit
trat er als ein freundlicher, engagierter und kompetenter Mitarbeiter
in Erscheinung. Zu keinem Zeitpunkt gab es für uns Anhaltspunkte oder
Hinweise auf Fehlverhalten oder Auffälligkeiten.
Am 10.01.2008 erlangten wir erstmals durch ein Schreiben der
Staatsanwaltschaft Hamburg Kenntnis über Vorwürfe gegen Herrn N.
Gegenstand der Mitteilung war ein gegen Herrn N. geführtes und wegen
Verjährung eingestelltes "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
des Besitzes und Verschaffens kinderpornographischer Bilder". Dies
führte bei uns zur sofortigen Freistellung des Herrn N. und nach der
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Mitarbeitervertretung zur
fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 22.01.2008.
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