München, den 19.04.2011 – Geschädigte der GFE-Firmengruppe haben nun zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen Arreste erwirkt.
(firmenpresse) - München, den 19.04.2011 – Geschädigte der GFE-Firmengruppe haben nun zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen Arreste erwirkt. Das Landgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 11.04.2011 zu Gunsten eines Geschädigten gegen die GFE Energy AG, Schweiz, und zwei Verantwortliche dieser Gesellschaft einen dinglichen Arrest angeordnet. Der Anleger hatte von der GFE Energy AG zwei Blockheizkraftwerke erworben und konnte nach Ansicht des Gerichts glaubhaft machen, dass die Gesellschaft und deren Organe eine strafbare Handlung begangen haben, in dem sie ihren Vertragspartner über den tatsächlichen Wirkungsgrad der verkauften Blockheizkraftwerke sowie der damit verbundenen Rendite getäuscht haben.
Mit Beschluss vom 11.04.2011 hat auch das Landgericht Baden-Baden zu Gunsten eines Geschädigten einen dinglichen Arrest gegen den Geschäftsführer der GFE Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien mbH, Nürnberg, erlassen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt gegen 23 Verantwortliche wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges. Die Staatsanwaltschaft hat auch bei einigen Firmen der GFE-Firmengruppe sowie bei mehreren Verantwortlichen Vermögenswerte sichergestellt. Über das Vermögen der GFE mbH, Nürnberg, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach Mitteilung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, die die Geschädigten vertritt, können nun aufgrund der Arreste Pfändungen in die von der Staatsanwalschaft sichergestellten Vermögenswerte bewirkt werden, um eine Rückführung der für die Blockheizkraftwerke bezahlten Kapitals zu erreichen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München überprüft in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit verschiedenen Anlageformen, insbesondere Wertpapiergeschäften, Investmentgeschäften sowie Anlagen in Immobilien, Immobilienfonds und Gesellschaftsbeteiligungen. Im Bereich der unseriösen Geschäfte des Grauen Kapitalmarktes oder des Anlagebetruges vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.
Für Rückfragen / Kontakt:
Rechtsanwalt Oliver Busch, Tel. 089/212166-0
E-Mail: info(at)kanzlei-ebp.de
V. i. S. d. P.
Rechtsanwälte
Engelhard, Busch & Partner
Widenmayerstraße 16
80538 München