(ots) - Der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt grundsätzlich den heutigen
Beschluss des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments für eine
einheitliche Nährwertkennzeichnung in Europa. Als unpraktikabel und
unverhältnismäßig kritisiert er allerdings dessen Votum einer
umfassenden Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung bei einer
Vielzahl von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst bezeichnete die
Entscheidung, die Herkunftskennzeichnungsverpflichtung zu verankern,
ohne zuvor die Machbarkeit im Rahmen eines Impact Assessment
abgeprüft zu haben, als nicht nachvollziehbar: "Neben der
Lebensmittelwirtschaft haben auch die Kommission, die Bundesregierung
und weitere Mitgliedstaaten eine solche Folgenabschätzung
eingefordert. Zunächst muss geprüft werden, was mit welchem Aufwand
zu leisten ist und welchen Nutzen es bringt. Erst dann kann
entschieden werden und nicht umgekehrt." Aus Sicht der
Lebensmittelwirtschaft muss es nun in den anstehenden
Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem
Parlament gelingen, diese Mindestanforderung an eine gute
Gesetzgebung zu verankern, die realitätsnah und machbar in der
Umsetzung ist.
Der Weg zu einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung in der
Europäischen Union wird von der Lebensmittelwirtschaft engagiert
mitgegangen. Horst begrüßte das Votum des Ausschusses zur Begrenzung
der Pflichtkennzeichnungselemente und freien Wahl des Angabenfeldes:
"Weniger ist mehr, ist der richtige Ansatz. Die mindestens 36
Pflichtangaben, die das Europäische Parlament noch in erster Lesung
beschlossen hatte, waren schlicht unpraktikabel." Die Verordnung
sieht in der zweiten Lesung verpflichtende Angaben zum Energiegehalt,
Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz und
Transfettsäuren pro 100 Gramm bzw. Milliliter in einem Blickfeld vor.
GDA-Angaben (Guideline Daily Amount), d. h. Nährwertangaben in
Relation zum Richtwert für die Tageszufuhr sowie pro Portion, sollen
zusätzlich freiwillig möglich bleiben. Als überflüssig und verwirrend
für die Verbraucher erachtet der BLL bei dem Regelungsansatz die
Kennzeichnung der Transfettsäuren.
Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft begrüßte
eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen des Umweltausschusses, die
das Ziel der Praktikabilität der Regelung gerade auch für kleinere
und mittlere Unternehmen, insbesondere auch des
Lebensmittelhandwerks, sicherstellen, wie etwa bestimmte Ausnahmen
oder Sonderregelungen zur Nährwert- und Allergenkennzeichnung.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Andrea Moritz
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-126, Fax: +49 30 206143-226
E-Mail: amoritz(at)bll.de, Internet: www.bll.de