(ots) - Die CDU/CSU-Fraktion beabsichtigt, die ab dem 1.
Mai 2011 eintretende Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf Betreuungs-
und Pflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten auszudehnen.
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP
e.V.) - www.bebp.eu - warnt in diesem Zusammenhang davor, in der
Beschäftigung von Angestellten in Privathaushalten ein Allheilmittel
zu sehen. Pflegebedürftige eignen sich nicht als Arbeitgeber, weil
die damit verbunden Risiken und Pflichten unüberschaubar sind.
Der Entwurf der Unionsfraktion zur Pflegereform zielt,
Medienberichten zufolge, auf die Öffnung des Arbeitsmarktes auch für
Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten. Damit will die Union die
Versorgung der stetig steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in
Deutschland unterstützen. Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige
finanziell entlastet werden, indem die Pflegekassen die für die
ausländischen Pflegekräfte zu zahlenden Sozialabgaben übernehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das aus Nicht-EU-Staaten stammende
Personal eine monatliche Entlohnung zwischen 800,- bis 1.000,- EUR
zzgl. freier Kost und Logis vom Pflegebedürftigen erhält.
Die Ãœberlegungen der Union zeigen deutlich, wie wichtig das Thema
Pflege und die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland
geworden ist. Allerdings wird mit der Ãœberlegung, ob der Arbeitsmarkt
für Nicht-EU-Staaten geöffnet werden soll, der zweite Schritt vor dem
ersten gemacht. Denn zunächst sollte die Politik dafür sorgen, dass
die bereits in Deutschland arbeitenden ca. 100.000 Betreuungskräfte
aus Osteuropa aus der Illegalität herausgeholt werden.
Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des Bundesverbands
Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.): "Der erste
Schritt wäre, die Betreuungskräfte aus der Schwarzarbeit sanktionslos
in eine legale Tätigkeit zu transferieren. Hierzu ist es
erforderlich, dass der Gesetzgeber den Pflegebedürftigen und ihren
osteuropäischen Betreuungskräften zusichert, dass ihnen das
nachträgliche Bezahlen von Sozialabgaben und die Verhängung von
Strafen erlassen werden, sofern sie die bisherige Schwarzarbeit
anzeigen und in eine legale Beschäftigung umwandeln. Österreich hat
sich diesbezüglich für eine großzügige Amnestielösung in dem
Pflege-Übergangsgesetz und später dem Pflege-Verfassungsgesetz
entschieden und etwa 30.000 illegalen Betreuungskräften den Weg in
eine legale Beschäftigung ermöglicht."
Pflegebedürftige als Arbeitgeber - das ist nicht umsetzbar
Oft sind die Angst vor dem bürokratischen Aufwand und das fehlende
rechtliche Wissen die wahren Gründe für eine illegale Beschäftigung
in Privathaushalten, nicht aber unbedingt der Wunsch, Sozialabgaben
zu sparen. Der BEBP e.V. hat bereits in mehreren Pressemeldungen
herausgestellt, dass die Pflichten des Arbeitgebers für
Pflegebedürftige unüberschaubar sind und die Betroffenen damit
überfordert werden. Aus diesem Grund ist die angedachte Übernahme von
Sozialabgaben lediglich ein finanzieller Vorteil. Alle anderen
rechtlichen Pflichten - und alle Risiken - für den Pflegebedürftigen
bleiben bestehen.
Österreich sieht in seinem Hausbetreuungsgesetz daher die
Betreuung sowohl als selbständige als auch als unselbständige
Tätigkeit vor und ermöglicht es den Parteien auf diese Weise,
individuell zu entscheiden, welches Modell am besten auf ihren Bedarf
zugeschnitten ist.
"Sofern die Übernahme von Sozialabgaben für abhängig Beschäftigte
- wie von der CDU/CSU-Fraktion geplant - durch die Pflegekasse
erfolgt, müssen auch selbständige Betreuungskräfte in den Genuss
dieser Unterstützung kommen. Schließlich sind sie ein wichtiger
Baustein für die optimale Versorgung von Pflegebedürftigen und ebenso
schutzwürdig wie Arbeitnehmer", macht Dauer deutlich.
Pressekontakt:
Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V.
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