München, 27.11.2007 – Einst als Steuersparmodelle gefeiert, machen Film- und Medienfonds heute nur noch Negativ-Schlagzeilen. Nach den VIP Medienfonds geriet jetzt auch der Fondsinitiator Hannover Leasing ins Visier der Steuerfahnder. Zwischen 2000 und 2002 hatte das Unternehmen mit Sitz in Pullach insgesamt sieben Medienfonds (darunter Montranus II und II sowie der Fernsehproduktionsfonds Moratim) aufgelegt. Die Staatsanwaltschaft München bezweifelt, dass die Abrechnungen dieser Fonds korrekt abgelaufen sind und ließ bereits Geschäftsräume sowie die Privatwohnungen der Geschäftsführer von Hannover Leasing durchsuchen
(firmenpresse) - Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB (www.cllb.de) vertritt auch Anleger der von der Hannover Leasing initiierten Fonds (z.B. Montranus Dritte Beteiligungs-KG). Im konkreten Fall hat ein Anleger nun die beratende Bank auf Erstattung seiner in Medienfonds investierten Gelder verklagt.
Zum Hintergrund: Zur Reduzierung seiner Steuerlast hatte die comdirect Bank dem Anleger u.a. die Montranus Dritte Beteiligungs-KG empfohlen. Kurz vor Zeichnung der Fondsbeteiligungen erfuhr der Anleger aus der Presse, dass bei VIP Medienfonds III und IV Schwierigkeiten mit dem Finanzamt drohten. Da es sich bei Montranus II und III ebenfalls um Medienfonds handelt, die erhebliche Steuervorteile in Aussicht stellten und für den Kläger gerade dieser Aspekt von entscheidender Bedeutung war, erkundigte er sich bei der comdirect Bank, ob die erheblichen Verlustzuweisungen bei Montranus III auch wirklich sicher seien, oder wie bei den VIP-Medienfonds mit einer Aberkennung durch die jeweiligen Finanzämter zu rechnen sei.
Die Bank versicherte dem Anleger daraufhin, dass er sich nicht um die prospektierten Verlustzuweisungen sorgen müsse. Der Fall sei nicht mit dem problematischen VIP-Medienfonds vergleichbar. Bis heute wurden die Verlustzuweisungen jedoch nicht in vollem Umfang gewährt, die jeweiligen Betriebsprüfungen des Finanzamtes laufen noch. Der betroffene Anleger entschied sich daher, die beratende Bank auf Schadenersatz zu verklagen.
Auch Anleger anderer Medienfonds sollten prüfen lassen, ob ihnen ggf. Schadenersatzansprüche gegenüber Banken und Anlageberatern zustehen. „Jetzt müssen auch andere Initiatoren von Medienfonds mit Ermittlungen und nachträglicher Aberkennung der Steuerabschreibungen rechnen“, berichtet István Cocron von CLLB Rechtsanwälte. „Und das hat Konsequenzen für die Anleger – daher sollten diese ihre Chancen nutzen.“
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlageberater und beratende Banken verpflichtet, ihre Kunden vollumfänglich über bestehende Risiken aufzuklären. Entsprechen die gemachten Versprechungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kommen grundsätzlich Schadenersatzansprüche in Betracht, die auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen ausgerichtet sind. Im Falle einer Verurteilung müssen dem Anleger sämtliche Aufwendungen ersetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung entstanden sind.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
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