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Verbesserte Förderkonditionen für die Heizungsmodernisierung / Neue VdZ-Infobroschüren beschreiben aktualisierte Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm (BAFA) und der KfW

ID: 391402

(ots) - Über die Hälfte der deutschen Hausbesitzer fühlt
sich schlecht informiert über die Art und Höhe von Fördermitteln zur
Heizungsmodernisierung. Dies ergab unter anderem das
VdZ-Modernisierungsbarometer, bei dem im Frühjahr 1.052 Hausbesitzer
befragt wurden. Nur 19 % der Befragten hatten in den letzten zwei
Jahren ihr Heizungssystem erneuert oder teilerneuert. Und das obwohl
laut Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und
Umwelttechnik (BDH) rund 77 % der Heizungsanlagen in Deutschland
ineffizient arbeiten. Seit März gibt es aber gute Nachrichten für
potenzielle Heizungsmodernisierer. Denn: Im Rahmen des
Marktanreizprogramms zum Einsatz Erneuerbarer Energien (MAP) wurden
die Fördermittel verbessert. Voraussetzung für die Auszahlung ist in
jedem Fall der Hydraulische Abgleich durch den SHK-Fachhandwerker.
Auch die KfW-Bankengruppe wartet mit zwei attraktiven
Förderprogrammen (152 und 430) aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm
der Bundesregierung auf. Beide Förderkonzepte - MAP und KfW - sind in
zwei neuen VdZ-Infobroschüren übersichtlich und leicht verständlich
erklärt. Die VdZ-Infos Nr. 12 und Nr. 15 stehen unter
www.intelligent-heizen.info kostenfrei zum Download bereit und bieten
Verbrauchern die wichtigsten Informationen zu den technischen
Neuerungen, Förderbeträgen und zu den teilweise termingebundenen
Antragsverfahren.

VdZ-Info 12: Das BAFA Marktanreizprogramm (MAP)

Im Rahmen des MAP wird in Verbindung mit einer energetischen
Modernisierung im Wohngebäudebestand der Einsatz von
Solarthermieanlagen, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert. Die
wichtigsten Neuerungen im Überblick: Die Basisförderung für
Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und
Raumheizung wird bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) auf
120 Euro/m² befristet erhöht. Danach beträgt die Förderung wieder 90




Euro/m². Den neuen Kesseltauschbonus erhält man, wenn ein alter
Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen, effizienten
Brennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum
30. Dezember 2011, danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für
Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt
ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
Desweiteren wurden die technischen Förderanforderungen an Wärmepumpen
überarbeitet. Diese beziehen sich ab sofort auf die Wärmeleistung
statt auf die Wohnfläche. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa
erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2 400 EUR bei Wärmepumpen in
Einfamilienhäusern bis hin zu 11 400 EUR bei Wärmepumpen mit einer
Wärmeleistung von 100 kW.

Da die verbesserten Konditionen teilweise nur bis Ende 2011
befristet sind, lohnt sich eine Antragstellung beim BAFA rechtzeitig
vor dem 30. Dezember 2011.

VdZ-Info 15: Die KfW-Förderprogramme 152 und 430

Die seit 1. März 2011 geltenden KfW-Programme zur energetischen
Sanierung von Wohngebäuden beinhalten die Förderung von
Einzelmaßnahmen bzw. die Kombination von Einzelmaßnahmen. Dies gilt
für die Optimierung und Erneuerung der Heizungsanlage, wenn ein
Brennwertkessel eingebaut wird, aber auch für den Einbau und die
Erneuerung einer Lüftungsanlage. Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern können die Förderung als günstige Finanzierung
(Programm 152), oder als einmaligen Zuschuss (Programm 430)
beantragen. Grundvoraussetzung für beide Programme ist, dass der
Bauantrag für das Wohngebäude vor dem 01.01.1995 gestellt, oder
Bauanzeige erstattet wurde. Die Konditionen im Ãœberblick: Beim
Kreditprogramm 152 beträgt der Finanzierungsanteil bzw. Kreditbetrag
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50.000
Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien
Einzelmaßnahmenkombinationen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der
Wohneinheiten. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze können unter
www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer 069 74 31-42 14
abgerufen werden. Der Zinssatz ist für die Zeit der ersten zehn Jahre
der Kreditlaufzeit fest.

Für die förderfähigen Investitionskosten im Rahmen des Programms
430 wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal mit 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Für alle
Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden
nicht ausgezahlt.



Pressekontakt:

Iris Ehrenberg / Jürgen Bähr
VdZ-Pressestelle
Telefon: 0221 / 949918 - 49
presse(at)vdzev.de

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Datum: 20.04.2011 - 12:19 Uhr
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