(firmenpresse) - Bonn – Was Hochschulprofessoren offenbar gern ignorieren, ist des Lehrers täglich Brot: Plagiate aufdecken und überführen. Mit den eigenen Waffen geschlagen: Das Internet verhilft zur Schummelarbeit, dechiffriert diese aber auch ganz schnell. „So leicht sich Schüler ganze Arbeiten zusammenschustern können, so leicht kann sie der Lehrer der Schummelei überführen“, so der Lehrer-Informationsdienst „Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien“ (www.erfolgreich-lehren.de) aus dem Fach¬verlag für Computerwissen. In seiner Mai-Ausgabe erläutert der Info-Dienst die Strategie dazu.
Hinweise auf ein mögliches Plagiat geben demnach u.a. wechselnde Formatierun¬gen im Text, unvermittelt auftretende Rechtschreib- oder Grammatikfehler, die der betreffende Schüler sonst nie macht, und Stilbrüche. Auch professionelle Bilder, Grafiken oder Tabellen in einer ansonsten dürftigen Arbeit sind nach Ansicht der Lehrerinformation verdächtig.
Mit ein paar Klicks Schummelei entlarvt
Bereits die Recherche mittels einer Suchmaschine wie Google, aber auch die Ver¬wendung spezieller Datenbanken oder der Einsatz einer kostenlosen Plagiat-Software wie „UN.CO.VER“ von www.textbroker.de können den Verdacht der Schummelei erhärten. Mitunter genüge es schon, einen auffälligen Satz in Anfüh¬rungszeichen in das Suchfeld einer Suchmaschine einzugeben, und „schon fliegt der Copy&Paste-Schüler auf“. Zur Wahrheit zähle aber auch: „Keine Software, selbst kostenpflichtige Plagiat-Programme, finden jede Plagiatsquelle.“
Dazu zählen nach Tests von „Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien“ vor allem Hausaufgaben- und Referatsportale wie beispielsweise www.referate.de, die Schülern komplette Arbeiten zu bestimmten Themen anbieten. Diese Portale seien entweder kostenpflichtig oder aber erst nach einer kostenlosen Registrierung voll¬ständig nutzbar. Dann aber stehe per Stichwortsuche das Plagiat eindeutig fest.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche drohen
Vor diesem Hintergrund rät der Info-Dienst Lehrern, ihren Schülern von vornherein klar zu machen, wie einfach sie des geistigen Diebstahls mit welchen Folgen über¬führt werden können. Immerhin sei ein Plagiat ein Verstoß gegen das Urheberrecht, der zivilrechtlich geahndet und Schadensersatzansprüche des Autors nach sich ziehen kann. Schüler sollten deshalb auch wissen, dass Zitate zwar erlaubt sind, jedoch immer nur der Erläuterung der eigenen Aussage dienen dürfen. Deshalb müssen fremde Texte nach dem Urhebergesetz stets mit einer genauen Quellenangabe belegt werden.
Der Fachverlag für Computerwissen gehört zur Verlagsgruppe des Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, zu der insgesamt 10 Fachverlage zählen. Die Loseblattzeitschriften, Informationsdienste und Online-Portale des Verlages ergänzen und flankieren individuelle Beratung und Seminarangebote. Gemeinsam mit dem Schwesterunternehmen, dem FID Verlag GmbH Fachverlag für Informationsdienste, belegte der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG laut Ranking des Buchreportes vom März 2008 "Die 100 größten deutschen Verlage" mit Rang 6 wieder einen Platz unter den Top 10 der Fachverlage und Rang 12 unter allen deutschen Verlagen.
Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien
Fachverlag für Computerwissen
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53177 Bonn
Presseauskünfte: Stefanie Speyrer, Tel. 0228 / 8205-0, Fax 0228 / 8205-5648, E-Mail: ssp(at)vnr.de