(ots) - Am 1. Mai wird eine neue Ära in der Arbeitswelt der
Europäischen Union eingeleitet: Die Arbeitserlaubnispflicht für
Staatsangehörige der acht EU-Länder Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien entfällt. Lediglich
für Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens bleibt die
Arbeitserlaubnispflicht aufgrund des späteren EU-Beitritts dieser
Länder vorerst erhalten. Damit wird ein großer Schritt in Richtung
volle Freizügigkeit innerhalb der EU gemacht. Insbesondere
Unternehmen aus den bisherigen Grenzregionen erschließen sich daraus
völlig neue Möglichkeiten. So können sie beispielsweise den gezielten
Einsatz von Fachkräften wesentlich flexibler als bisher gestalten.
Mehr Chancen als Gefahren sieht auch Dr. Fritz Audebert,
Vorstandsvorsitzender der ICUnet.AG aus Passau, in der neuen
Freizügigkeit. "Damit laufen für die betroffenen Staaten nun die
letzten Ãœbergangsregelungen aus und eine der wichtigsten
Grundfreiheiten der EU kommt endlich vollends zum Tragen." Dr.
Audebert betrachtet den 1. Mai als Meilenstein in der Arbeitswelt der
EU. "Unsere Wirtschaft wird davon nachhaltig profitieren", ist er
sich sicher.
Im Zuge der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit ändern sich auch die
Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Fachabteilungen
der lokalen Arbeitsagenturen, die bisher die Anträge von den
Ausländerbehörden in Empfang genommen und die entsprechende Prüfung
veranlasst haben, werden durch sechs Teams der Zentralen Auslands-
und Fachvermittlung (ZAV) ersetzt, einer besonderen Stelle der
Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitgeberserviceabteilungen der
lokalen Arbeitsagenturen werden von der ZAV für die
Arbeitsmarktprüfung und für die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen
weiterhin in den Arbeitserlaubnisprozess involviert. Dieser soll
durch diese Restrukturierung deutlich vereinheitlich werden, was aber
wiederum auch zur strengeren Handhabung einzelner Fälle führen kann.
In der Anfangsphase kann es gleichermaßen auch in Fällen des
Personalaustauschs zu Verzögerungen führen.
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