Deutsche Inkassostelle begrüßt Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes
Eschborn, im Dezember 2007: Die Deutsche Inkassostelle (DIS) urteilt positiv über den Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Thema Rechtsberatung. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, auch so genannte Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte zuzulassen. Für Inkassounternehmen wie die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH wäre das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Alle Berufsgruppen sollen Rechtsdienstleistungen als Nebendienstleistungen anbieten können. Davon betroffen sind beispielsweise die Beratung eines Architekten zu baurechtlichen Fragen. Ebenso soll die unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen erlaubt werden. Mit diesem Zusatz würde für Organisationen wie Mietervereine, Verbraucherzentralen und Flüchtlingshilfeorganisationen die Möglichkeit zur altruistischen Rechtsberatung von Bedürftigen geschaffen. Das neue Gesetz soll im Juli kommenden Jahres das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 ablösen.
(firmenpresse) - „Wirtschaftliche Bedürfnisse des Unternehmens bestimmen Umfang und Zusammensetzung einer Rechtsdienstleistung“, sind die einleitenden Worte von Udo Polzin, dem Geschäftsführer DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, zum Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes der Bundesregierung. Udo Polzin fällt ein positives Urteil über den Gesetzesentwurf: „Den Entwurf kann ich aus meiner beruflichen Sicht als Geschäftsführer der Deutschen Inkassostelle grundsätzlich begrüßen“. Udo Polzin weiter: „Der Gesetzgeber erkannt, dass die Erbringung von juristischen Dienstleistungen keine in sich abgeschlossenen Vorgänge darstellen, sondern in einem größeren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Diese Erfahrung macht die Deutsche Inkassostelle täglich.“
Bestimmte Dienstleistungen erfordern auch im Tätigkeitsbereich der Deutschen Inkassostelle einen juristischen Beratungsbedarf. „Nicht nur bei der Deutschen Inkassostelle machen wir die Erfahrung, dass oft das Misstrauen bestimmter Berufsgruppen, dass man Ihnen Kundschaft wegnähme, im Fokus steht. Doch Ratsuchende, die wirklich hochprofessionelle juristische Leistungen benötigen, werden sich auch in Zukunft an Profis wenden“, meint Udo Polzin, Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH. Udo Polzin weiter: „Die Zusammensetzung der Dienstleistung wird immer vom wirtschaftlichen Endzweck bestimmt. Die Deutsche Inkassostelle arbeitet nach dem Prinzip der bedarfsgerechten Leistung. Hoffentlich setzt die Rechtsprechung hier § 5 Abs. 1 des Entwurfs – die Erlaubnis einer Rechtsdienstleistung als Nebenleistung - im wirtschaftlichen Geiste um und nicht in Kleinkrämerei“.
Die Regelungen für Inkassounternehmen im neuen Entwurf seien zwar nahezu gleich geblieben, aber Udo Polzin erhofft sich im Namen der Deutschen Inkassostelle frischen Wind von der künftigen Rechtsprechung zu einschlägigen Problemen. „Weg von der strikten Limitierung der Inkassokosten durch Rechtsanwaltssätze, freiere und wirtschaftsorientierte Spielräume bei der rechtlichen Tiefe der Beratung gegenüber unseren Auftraggebern“, wünscht sich Udo Polzin als Geschäftsführer der Deutschen Inkassostelle GmbH.
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DIS Deutsche Inkassostelle GmbH – Daten und Fakten
Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH übernimmt Inkasso-Aufträge für mittelständische Firmen und Großunternehmen. Sie legt Ihren Schwerpunkt auf die Betreuung von Auftraggebern aus dem E-Commerce und verfügt über spezialisierte Erfahrung darin. Sitz der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH ist Eschborn. Als moderner Dienstleister unterscheidet sich die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH vor allem durch effektive Inkasso-Module auf dem neuesten Stand vom Wettbewerb. Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH bietet darüber hinaus spezielle Online-Werkzeuge wie Log-In Bereiche für Gläubiger und Schuldner. Die Internetadresse lautet: http://www.deutsche-inkassostelle.de.