Seit Jahren wird auf der politischen Bühne immer wieder der Begriff „Mehr Netto vom Brutto“ bemüht. Die Arbeitnehmer warten aber immer noch auf die Einlösung dieses Versprechens, das eine spürbare Reduktion der Abgabenlast bedeuten müsste – in der Summe eine geringere Steuerlast und reduzierte Sozialabgaben, damit dem einzelnen vom Arbeitsentgelt mehr bleibt. Dabei hat der Gesetzgeber im Steuer- wie im Sozialrecht schon seit Jahren eine Reihe von Erleichterungen geschaffen, die tatsächlich „Mehr Netto vom Brutto“ ermöglichen.
(firmenpresse) - Den meisten Arbeitnehmer bliebe viel mehr Netto zur Verfügung, wenn die staatlich begünstigten Entgeltbausteine von den Arbeitgebern aktiv ein- und umgesetzt würden. Die Beratung dazu liefert die „DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung“.
Viele Unternehmen sind unzureichend oder unzutreffend informiert, wie sie mit den staatlich begünstigten Entgeltbausteinen ihren Arbeitnehmern eine höchst attraktive Entlohnung bieten können. Entgeltoptimierung bedeutet für den Arbeitgeber gleichzeitig eine erhebliche Entlastung bei den Lohnnebenkosten – Mittel, die für Projekte im Sozialbereich des Unternehmens verwendet werden können. Das trägt wiederum dazu bei, die Belegschaft zu motivieren und auf diese Weise die Mitarbeiterbindung zu stärken.
Die vielen Entgeltbausteine sind keine „Schlupflöcher“, sondern vom Fiskus als sinnvolle Entlastung bei der Abgabenlast gewollte Förderungen für Arbeitnehmer. Mit mehr als 20 Entgeltbausteinen können Teile des Bruttolohns als Sach- oder Barleistungen dargestellt werden. Je nach Leistungsart werden auf diese Weise Steuern gespart und der Sozialversicherungsanteil schrumpft.
Da bei einigen Entgeltbausteinen die individuelle Situation des Arbeitnehmers für deren Umsetzung wichtig ist, scheitert bisher der Einsatz der Bausteine oft an dem erforderlichen Know How und der Man-Power zur Umsetzung. Die gewährleistet die „DGEO - Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung GmbH“. Basis für die Beratung von Unternehmen ist für die DGEO eine fundierte Potenzialauswertung. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten werden Steuer- und Sozialversicherungsgutachten ebenso wie Arbeitsrechts- und Tarifrechtsgutachten erstellt. Auf Wunsch wird ein Anrufungsauskunftsverfahren beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt betrieben, um zusätzliche Rechtssicherheit zu erlangen.
Dann erfolgt die Einzelberatung jedes Mitarbeiters, dem die Optimierungs-Maßnahmen angeboten werden sollen. In jeder Gehaltsklasse ist Entgeltoptimierung sinnvoll. Die Personalfachberatungs-Spezialisten der DGEO dokumentieren die Grundlagen der individuellen Bausteine für die Personalakten des Arbeitgebers. Darüber hinaus begleitet die DGEO die laufenden Arbeiten wie die rechtzeitige Lieferung von Gutscheinen, die Fristenüberwachung für die notwendige Erneuerung mit aktuellen Belegen wie auch die Umsetzung gewünschter Sozialabsicherungen.
Aus der Palette der begünstigten Entgeltbausteine, die für die meisten Betriebsangehörigen in Frage kommen, hier die einfachsten: private Handykosten, Internetpauschalen, Kindergartenkosten, Verpflegungspauschalen, Einkaufsgutscheine, Gesundheitsförderung und Erholungsbeihilfen. Rund um das Auto bzw. den Arbeitsweg gibt es Vergünstigungen über Tankgutscheine, Entfernungspauschalen, Garagenpauschale, Pauschale für Werbungsflächen auf privatem PKW oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel.
Für den Arbeitgeber übernimmt die DGEO die gesamte Administration und Abwicklung der Entgeltoptimierung einschließlich dem monatlichen Versand der Gutscheine – auf Wunsch auch an die einzelnen Mitarbeiter. Da für den Arbeitnehmer aufgrund der Sozialversicherungsersparnis für die Bausteine die gesetzlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankentagegeld im Vergleich zum Netto nicht mitwachsen, bietet die DGEO einen Ausgleich über ein spezielles Deckungskonzept auf privater Versicherungsbasis an.
Die Zielgruppe der DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung GmbH sind Unternehmen jeder Größe, die sich bisher mit der Umsetzung von Entgeltbausteinen zu Gunsten ihrer Belegschaft schwertun. Die DGEO ist auch für Steuer- und Unternehmungsberatungsgesellschaften ein gefragter Partner, die so ihr Serviceangebot für ihre Unternehmens-Klientel ausweiten können. Infos zur Entgeltoptimierung unter www.dgeo.de.
DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung GmbH
Monheimer Straße 2, 86650 Wemding
Geschäftsführer: Alexander Bader
Tel. 09092-91007-0, Fax: 09092-91007-200
www.dgeo.de, eMail: info(at)dgeo.de
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