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Hamburger Rentner verklagt die Commerzbank - Hahn Rechtsanwälte reichen wegen Falschberatung bei Premium Management Immobilien-Anlagen Klage ein

ID: 400466

(ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat am
05.05.2011 für einen Hamburger Rentner Klage beim Landgericht Hamburg
gegen die Commerzbank AG eingereicht. Dabei geht es um den Vorwurf
der Falschberatung im Zusammenhang mit den Dachfonds, den Premium
Management Immobilien-Anlagen (PMIA). Anteile an diesem Fonds sind
nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von der
Commerzbank insbesondere sicherheitsorientierten Anlegern verkauft
worden. Dabei wurde diesen in vielen Fällen geraten, ihre Anteile an
dem offenen Immobilienfonds Hausinvest gegen solche des PMIA zu
tauschen. Das war für die Commerzbank attraktiv, weil diese erneut
hohe Gebühren in Höhe der fünfprozentigen Ausgabeaufschläge
generieren konnte. Hrp hatte bereits wegen Morgan Stanley P2 Value im
Januar 2010 eine erste Pilotklage gegen die Commerzbank beim
Landgericht Berlin eingereicht, über deren Ausgang die
Wirtschaftspresse berichtet hatte.

Anwalt Hahn weist darauf hin, dass wegen möglicher Falschberatung
einer Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an offenen
Immobilienfonds nach seiner Schätzung insgesamt mehr als eine Million
Anleger betroffen sind. Oft seien unerfahrenen Privatanlegern Anteile
an offenen Immobilienfonds als sicher wie Festgeld verkauft worden.
"Wir von hrp stellen fest dass sich mittlerweile einige Banken und
Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen von
offenen Immobilienfonds außergerichtlich einigen wollen. Da Käufe von
Anteilen am PMIA insbesondere im Mai 2008 erfolgt sind, ist es
wichtig, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht verjähren
und die kenntnisunabhängige Dreijahresfrist ab Auftragserteilung bzw.
Kauf beachtet wird. Deswegen sind aktuell im Einzelfall
verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich."

Der PMIA mit einem Fondsvolumen von 1.209,03 Millionen Euro ist




ein Dachfonds, der zum 19.05.2008 aufgelegt worden ist.
Kapitalanlagegesellschaft war damals die Commerzbank-Tochter, die
Comminvest Asset Management GmbH. Heute ist es die Allianz Global
Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH. Der Dachfonds hat in
verschiedene Zielfonds investiert, u.a. in den in Abwicklung
befindlichen Morgan Stanley P2 Value sowie die geschlossenen offenen
Immobilienfonds, den TMW Immobilien Weltfonds und den AXA Immoselect.
Aus der Abwertung und Abwicklung verschiedener Zielfonds resultieren
die aktuellen Verluste. Im Jahr 2010 - vor Aussetzung der Rücknahme
von Anteilen - soll es zu Mittelabflüssen von rund eine Milliarde
Euro gekommen sein. Die Allianz Global Investors hat die
Anteilscheinausgabe und -rücknahme für den PMIA zum 27.09.2010
ausgesetzt. Kauf- und Verkaufsaufträge, die nach dem
Orderannahmeschluss am Freitag, den 24.09.2010 (14.00 Uhr)
eingegangen waren, sind nicht mehr ausgeführt worden. Am 24.09.2010
hat die Commerzbank die PMIA plötzlich als "unattraktiv" eingestuft
und damit den Verkaufsdruck deutlich erhöht.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In
monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin
durch.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Datum: 06.05.2011 - 10:15 Uhr
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