Firmen- oder Produktnamen gelten als wichtiges Marketinginstrument von wachsendem Wert. Früher als Warenzeichen bezeichnet, bietet die geschützte Marke oder Servicemarke dem Rechteinhaber die Möglichkeit sich gegenüber Anbietern ähnlicher Waren oder Dienstleistungen erfolgreich zu behaupten. Doch worauf ist bei einer Markenanmeldung besonders zu achten?
(firmenpresse) - Die am häufigsten vorkommenden Marken sind die Wortmarke als eigenständiger Begriff, die Bildmarke (z.B. Logo) und die Wortbildmarke als Kombination aus beidem. Diese Markenkategorien werden bevorzugt für die Bezeichnung und Individualisierung von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen verwendet. Um sich die Rechte eines eigenen Namens oder Logos zu sichern, bietet sich die Möglichkeit, diese beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, zu registrieren. Nach dem Einreichen des korrekt ausgefüllten Formulars erhält der Anmelder vom DPMA eine Empfangsbestätigung. Im Idealfall wird die angemeldete Marke je nach Einzelfall im Laufe einiger Wochen oder Monate als eintragungsfähig anerkannt, registriert und anschließend in der Datenbank des DPMA veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung erhalten Dritte innerhalb einer Frist von drei Monaten die Möglichkeit, kostenpflichtige Widersprüche gegen die Eintragung einzureichen. Erfolgen ein oder mehrere Widersprüche, so werden diese vom DPMA an den Markenanmelder weitergeleitet. Vom Markenanmelder ist dann zu begründen, warum der jeweilige Widerspruch möglicherweise ungerechtfertigt ist. Erst dann wird dem einzelnen Widerspruch stattgegeben, was die Löschung der Marke ganz oder in Teilen zur Folge haben kann, oder bestenfalls abgewiesen.
Der Antrag beim DPMA ist schnell gestellt, sofern die formalen Richtlinien bekannt sind. Ob eine Marke als qualifiziertes Unterscheidungsmerkmal nach Auffassung des DPMA eintragungsfähig ist oder nicht, wird erst nach Zahlung der Gebühren (z.B. 300,-- Euro für drei Waren- bzw. Dienstleistungsklassen) geprüft. Im ungünstigsten Fall gelangt die Marke nicht zur Eintragung und wird dabei nicht selten mit der Begründung abgewiesen, sie weise keine ausreichenden Unterscheidungsmerkmale auf. Eine Rückvergütung der Gebühren erfolgt in diesem Fall jedoch nicht. Das DPMA prüft auch nicht, ob die beantragte Eintragung die Rechte Dritter verletzt. So kann es durchaus vorkommen, dass gleiche oder ähnliche Marken registriert werden und frühere Rechteinhaber dies erst später bemerken.
Schon bei der Markenentwicklung, sei es der neue Name für ein Unternehmen, eines Vereins oder eines Produkts, ist daher im Vorwege auch immer zu prüfen, inwieweit bestehende Rechte Dritter verletzt werden. Dies erfolgt zunächst durch eine Recherche in den Datenbanken der deutschen und ausländischen Markenregister. In aller Regel übernimmt ein beauftragter Fachanwalt oder Markendienstleister die Markenrecherche. Der Markendienstleister LAYF.de bietet beispielsweise eine kostenlose Light-Recherche an, um rechtzeitig zu prüfen, ob in den wichtigsten nationalen und internationalen Datenbanken gleichlautende Wortmarken registriert wurden. Ein sinnvoller und kostensparender Schritt, bevor die differenziertere Ähnlichkeitsrecherche erfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch auf die von jedermann leicht zu registrierenden Domains ein besonderes Augenmerk zu richten. Es kann unter Umständen sehr teuer werden, wenn durch unbedacht registrierte und beworbene Domains bestehende Markenrechte verletzt werden. Demzufolge ist es sinnvoll, sich bei einem Markenspezialisten im Vorwege durch eine Markenrecherche abzusichern, bevor ein Domainname bei einem Provider registriert und dann beworben wird. Bei dem empfohlenen Beispiel des Markendienstleisters LAYF.de handelt es sich um ein seit vielen Jahren registriertes Mitglied der Hamburger Initiative für Unternehmensgründer (H.E.I.), Mitglied des Hamburger Einzelhandelsverband und dem Hamburger Citymanagement, so dass davon ausgegangen werden kann, dass jedes Anliegen diskret, kompetent und mit der nötigen Sorgfalt behandelt wird. Neben differenzierten Recherchediensten und einer für jeden nachvollziehbar vereinfachten und rein inhaltlichen Vermittlung der vom DPMA veröffentlichten Richtlinien, bietet LAYF.de die Entwicklung von Marken und Logos in „schlüsselfertiger“ Form, so dass der Kunde ohne zusätzliche Kosten eine beim DPMA eingetragene Marke erhält. Weitere Informationen für interessierte Unternehmer und Unternehmensgründer sind unter http://www.layf.de oder unter http://www.markencoach.de zu finden. LAYF.de selbst führt jedoch grundsätzlich keine Rechtsberatung durch. Diese wird im Bedarfsfall von Fachanwälten angeboten.
LAYF.de by Art Project Design & Communication
Betr.: Pressemitteilung Layf.de
Flughafenstr. 52a
22335 Hamburg
Tel.: 040-88130789
Mail: presse(at)pipaevent.de
Web: http://www.layf.de
Ansprechpartner: Andreas von Froreich
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