PresseKat - Pflegebedürftigkeit und Demenz kann Deutsche auch in Spanien treffen.

Pflegebedürftigkeit und Demenz kann Deutsche auch in Spanien treffen.

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Pflegebedürftigkeit und Demenz kann Deutsche auch in Spanien treffen.
---was sagt das neue "La ley de dependencía",

(firmenpresse) - Rund 800 000 Deutsche wohnen nach den neuesten Schätzungen der Deutschen Botschaft das ganze Jahr oder für mehrere Monate in Spanien, die meisten von ihnen sind Rentner. Neben dem sonnigen Klima schätzen sie die Lebensfreude und Freundlichkeit der Spanier, wie auch das angenehme Leben im sonnigen Süden.

Doch trotz der guten Integration der deutschen Rentner in Spanien ist die Verarmung von deutschen Pflegefällen an der spanischen Küste für die Deutsche Botschaft inzwischen zu einem ernsthaften Problem geworden. Die Zahlen sind alarmierend.

Wie konnte es dazu kommen? Die Antwort ist leider ganz simpel und einfach.
Erstens machen leider viele Deutsche den entscheidenden Fehler und gehen aus der privaten Krankenversicherung in Deutschland raus oder zahlen dort nicht mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Wenn sie dann wirklich krank und zum Pflegefall werden, dann ist kein Geld mehr da und auch keine soziale Abfederung. Und zweitens scheuen viele –immer noch! - sich rechtzeitigst Gedanken darüber zu machen, eine private Pflegerentenversicherung frühzeitigst abzuschließen. Obwohl die Beiträge zu einer privaten Pflegerentenversicherung sich wirklich noch im vernünftigen Rahmen halten. Vor allen Dingen im Hinblick darauf, im Falle des Pflegefalles oder einer Demenzerkrankung, seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können eben auch unabhängig zu bleiben. Kleiner Hinweis: Achten Sie bei der Recherche / Auswahl Ihrer Pflegerentenversicherung auf den Punkt: Leistung auch bei Demenzerkrankung.“

In Spanien ist seit diesem Jahr das Pflegegesetz, das so genannte "La ley de dependencía", in Kraft. Dieses regelt die Versorgung von alten und kranken Menschen. Dem gemäß wird die Pflegebedürftigkeit in drei Stufen unterteilt, wobei zuerst Pflegefälle der Stufe III (schwerste Behinderung) berücksichtigt werden. Berufstätige Residenten, die aus einem EU-Mitgliedsland stammen und seit mindestens fünf Jahren in Spanien wohnen, sind uneingeschränkt anspruchsberechtigt. Ob die in Deutschland pflichtversicherten Rentner neben dem deutschen Pflegegeld auch Sachleistungen in Spanien einfordern können, ist derzeit noch ungeklärt





Bei der deutschen Pflegeversicherung gilt hierzu der Grundsatz: Leistungen können nicht in ein anderes Land "exportiert" werden. Eine Ausnahme wird nur beim kurzfristigen Auslandsaufenthalt gemacht. Wenn zum Beispiel -der pflegebedürftige Vater seine Familie im EU-Ausland für höchstens sechs Wochen besucht, zahlt die Pflegeversicherung weiter-. Bleibt er aber länger dort, werden die Zahlungen eingestellt! . Auch hier dürfen wir noch gespannt sein, was kommt.

Fazit ist: Das neue spanische Pflegegesetz, das "Ley de dependencia" wird Abhilfe schaffen, aber es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis die Umsetzung auch für Ausländer so richtig funktioniert. Deshalb scheuen Sie sich nicht, rechtzeitigst über eine private Pflegerentenversicherung und deren emensenVorteile zu informieren. Denn, Pflegebedürftigkeit oder eine Demenzerkrankung - kann jeden von uns treffen, auch im Ausland unter spanischer Sonne.

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Datum: 17.12.2007 - 16:03 Uhr
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Gesundheitswesen - Medizin


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Freigabedatum: 17.12.2007

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