(ots) - Die ersten Wochen nach ihrer Haftentlassung
zählen für viele Bewährungshilfeklienten zu den schwierigsten Phasen
auf ihrem Weg zurück in ein straffreies Leben. Gewöhnt an die streng
reglementierten Abläufe des Vollzugs, sehen sie sich damit
konfrontiert, ihren Tagesablauf wieder eigen- und selbstständig zu
strukturieren. Diese seit vielen Jahren bekannte Problematik wurde in
Baden-Württemberg durch ein professionelles Übergangsmanagement
weitgehend beigelegt: Seit dem 1. Juli 2009 existiert eine
vertragliche Grundlage mit dem Land, welche es NEUSTART und den
sozialen Diensten des Justizvollzugs ermöglicht, bei der Betreuung
Haftentlassener enger zu kooperieren, um die Wahrscheinlichkeit einer
erneuten Rückfälligkeit maßgeblich zu reduzieren. Bereits im März
2010 wurde die bestehende Regelung auch auf Klienten unter
Führungsaufsicht - einschließlich vormals Sicherungsverwahrte -
ausgeweitet, die eine solche Betreuung, aufgrund ihrer erhöhten
Rückfallwahrscheinlichkeit, besonders benötigen.
Entlassungsvorbereitung gewährleistet optimierte Betreuung
Haftentlassener
Das von NEUSTART mit den sozialen Diensten des Justizvollzugs
entwickelte Konzept zur verbesserten Betreuung Haftentlassener
fixiert drei Handlungsziele, um die erste, kritische Phase nach der
Entlassung aus dem Vollzug straffrei zu bewältigen:
1) spätestens eine Woche nach der Haftentlassung findet das erste
Treffen von Klient und Bewährungshelfer statt
2) dem Bewährungshelfer liegen bereits vor dem ersten Treffen alle
betreuungsrelevanten Informationen aus der Zeit des Vollzugs vor
3) im Bedarfsfall werden schon vor der Haftentlassung Treffen
zwischen Bewährungshelfer und künftigen Klienten oder - alternativ
- Nachsorgekonferenzen durchgeführt
"Die erstmals verbindlich geregelte Kooperation von Justizvollzug
und Bewährungshilfe in Baden-Württemberg ist, obgleich vermeintlich
unspektakulär, ein Novum mit Modellcharakter", so Georg Zwinger,
Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH. "Die
Entlassungsvorbereitung trägt entscheidend dazu bei, Haftentlassene
auf zu erwartende Schwierigkeiten angemessen vorzubereiten und
potentielle Rückfälligkeit zu verringern", betont Volkmar Körner,
Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten, die Relevanz
dieser Maßnahme.
Bereits im Jahr 2010: 1.163 Fälle in der Entlassungsvorbereitung
42 Prozent aller aus dem Strafvollzug entlassenen Personen wurden
bereits im Jahr 2010 gezielt auf das Leben in Freiheit vorbereitet;
in 1.010 Fällen fand unmittelbar nach der Entlassung aus dem
Strafvollzug ein Beratungsgespräch mit dem verantwortlichen
Bewährungshelfer statt, in 114 Fällen konnte bereits vor der
Haftentlassung ein persönliches Gespräch geführt werden, um den
Strafgefangenen auf die neue Situation vorzubereiten; in 39 Fällen
kam es zu einer Nachsorgekonferenz. Zwischen 01.07.2009 und
31.03.2011 konnten zirka 2.000 Klienten die Entlassungsvorbereitung
in Anspruch nehmen.
Unter Führungsaufsicht stehende rückfallgefährdete Sexual- und
Gewaltstraftäter, einschließlich vormals Sicherungsverwahrte,
partizipieren an dieser Neuerung
"Bewährungshilfeklienten, die aufgrund gravierender Sexual- und
Gewaltstraftaten als besonders rückfallgefährdet gelten, werden durch
die neu institutionalisierte Entlassungsvorbereitung weit bessere
Konditionen vorfinden, wenn Sie in Freiheit kommen", erklärt Georg
Zwinger die Vorzüge des vereinbarten Übergangsmanagements. "Je mehr
Informationen uns bereits vor der Haftentlassung über Klienten mit
großen Problemen vorliegen, desto besser lassen sich unterstützende
Maßnahmen einleiten, die dazu beitragen, schnell und umsichtig auf
bestehende Defizite des Klienten einzugehen", ergänzt Volkmar Körner.
"Jeder verhinderte Rückfall ist im Sicherheitsinteresse der
Bürgerinnen und Bürger. Parallel dazu", so Körner weiter, "geht mit
der optimierten Entlassungsvorbereitung auch eine Kostenersparnis für
die Gesellschaft einher, die zurecht darauf Wert legt, dass durch
öffentliche Gelder finanzierte Resozialisierungsmaßnahmen effektiv
gestaltet werden. Die neu geschaffene Entlassungsvorbereitung",
resümiert Körner, "ist ein Paradebeispiel für ökonomischen Zeit- und
Personaleinsatz im Non-Profit-Bereich.
Pressekontakt:
Dr. Michael Haas
Pressesprecher
NEUSTART gGmbH
Tel: +49 (711) 627 69-411
Mobil: +49 (157) 762 135 58
michael.haas(at)neustart.org
http://www.neustart.org