(ots) -
Sperrfrist: 11.05.2011 09:00
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Am 11. Mai, 9:00 Uhr, wird das Ministerkomitee des Europarats
anlässlich seiner Sitzung in Istanbul die neue "Konvention über die
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche
Gewalt" zur Zeichnung auflegen. Die Bundesregierung, die am
Entstehungsprozess der Konvention maßgeblich mitgewirkt hat, hat
angekündigt, das Abkommen gemeinsam mit einer Reihe weiterer Staaten
zu unterzeichnen.
"Mit der Konvention entsteht auf europäischer Ebene zum ersten Mal
ein Menschenrechtsvertrag, der die Staaten zu umfassenden und
koordinierten Maßnahmen in der Prävention, bei Schutz- und
Unterstützungsangeboten sowie im Straf-, Zivil- und Ausländerrecht
verpflichtet. Die rasche Zeichnung durch Deutschland untermauert die
Bedeutung, die Deutschland dem Schutz von Frauen vor Gewalt sowohl im
Frieden als auch in bewaffneten Konflikten beimisst", erklärte Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
"Mit der Zeichnung der Konvention hat Deutschland seine Aufgaben
jedoch noch nicht erledigt", so Petra Follmar-Otto, Leiterin der
Abteilung Menschenrechtspolitik Deutschland und Europa. "Die neue
Konvention erkennt an, dass geschlechtspezifische Gewalt gegen Frauen
eine Menschenrechtsverletzung ist. Die seit Jahren aufgeschobene
Diskussion um die bundesweit flächendeckende Gewährleistung von
Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für alle von Gewalt
betroffenen Frauen gehört nun ganz oben auf die politische
Tagesordnung." Dabei müssten die Angebote auch die besondere
Situation von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Flüchtlingen,
Frauen ohne Papiere, Mädchen, älteren Frauen, lesbischen Frauen,
Transgender und Intersexuellen berücksichtigen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirkte im Jahr 2010 als
Vertreter der Europäischen Gruppe der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen an der Aushandlung der Konvention mit.
Das Institut hat wesentlich dazu beigetragen, dass ein wirksamer
Ãœberwachungsmechanismus in der Konvention verankert werden konnte.
Der GREVIO-Ausschuss (Group of experts on action against violence
against women and domestic violence) wird regelmäßig die Umsetzung
der Konvention in den Staaten überprüfen und kann in Situationen
schwerer oder systematischer Gewalt gegen Frauen auch
Eiluntersuchungen vor Ort vornehmen.
Pressemitteilung des Europarates: http://ots.de/cPn33
Konvention über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häusliche Gewalt: http://ots.de/n25Yn
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14 , Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de