(ots) -
Mit einer Grippe zum Hausarzt und mit einem Beinbruch ins nächste
Krankenhaus: Jeder gesetzlich Versicherte kann mit seiner
Versichertenkarte die medizinische Betreuung von Ärzten, Therapeuten
und Krankenhäusern in Anspruch nehmen - unabhängig von seiner
Krankenkasse. Zusatzangebote wie Reiseschutzimpfungen, Wahltarife
oder Bonusprogramme dagegen sind so genannte Satzungsleistungen: Hier
kann jede Kasse selbst entscheiden, was sie ihren Versicherten über
den vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog hinaus anbietet.
Was viele nicht wissen: Die Entscheidung, ob eine Krankenkasse zum
Beispiel bei der Haushaltshilfe im Krankheitsfall mehr bezahlt als
andere, oder ob sie die Kosten für zusätzliche Impfungen übernimmt,
fällen die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber. Im so
genannten Verwaltungsrat vertreten sie die Interessen der
Betroffenen. Und der hat bei allen wichtigen Entscheidungen das
letzte Wort. Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des
Vorstandes der Techniker Krankenkasse (TK): "Die Selbstverwaltung
entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Sie legt den Haushalt fest und bestimmt die Verwendung der Mittel,
immerhin in diesem Jahr bei der TK rund 19 Milliarden Euro. Sie wählt
den Vorstand und beschließt die Satzung. Das heißt: Alle zusätzlichen
Leistungen, die die TK gewährt, werden durch die Selbstverwaltung
festgelegt und häufig auch initiiert."
Wer ihre Interessen vertritt, können die TK-Mitglieder bei der
Sozialwahl selbst bestimmen. Insgesamt sind in Deutschland 48
Millionen Menschen wahlberechtigt. 5,4 Millionen von ihnen können den
neuen Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse wählen. "Wer seine
Stimme abgibt, stärkt seinen Vertretern den Rücken und kann so ganz
konkret dazu beitragen, dass seine Krankenkasse mehr als das reguläre
Angebot bereit hält", erklärt der alternierende Vorsitzende des
TK-Verwaltungsrates Harald Schulte.
Auch Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler ist überzeugt,
dass es sich lohnt, bei der Sozialwahl mitzumachen: "Die Sozialwahl
ist die beste Möglichkeit für den Einzelnen, auf die Leistungen
seiner Krankenkasse selber Einfluss zu nehmen. Ich glaube, das ist
Motivation und Anreiz genug, sich auch bei der Sozialwahl zu
engagieren", so Rösler.
Teilnehmen können die Wahlberechtigten ganz bequem - und portofrei
- per Brief. Die Wahlunterlagen haben sie im April erhalten.
Spätestens am 1. Juni müssen die roten Umschläge mit den Wahlzetteln
wieder bei der TK sein. Mehr Informationen zur Sozialwahl und zu den
bei der TK zur Wahl stehenden Listen gibt es im Internet unter
www.tk.de/sozialwahl. Angaben zu allen Trägern, deren Versicherte bei
der Sozialwahl selbst wählen können, sind unter www.sozialwahl.de zu
finden.
Zum Hintergrund:
Weitere Informationen zur Sozialwahl sowie zahlreiche Pressefotos
und Infografiken enthält der Medienservice "Gelebte Demokratie - Die
Sozialwahl 2011", zu finden unter www.presse.tk.de/sozialwahl .
Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Inga Laboga und Michael Schmitz
Tel. 040-6909-1783
Fax 040-6909-1353
E-Mail: pressestelle(at)tk.de