(firmenpresse) - München, 11. Mai 2011 – Über das Vermögen der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co.KG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin am 01.05.2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden (580 IN 60/11). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Decker bestellt. Damit hat es nach der HPE AG, der Cargofresh AG und der Accessio AG selbst ein weiteres Unternehmen, dessen Beteiligungen von der Anlageberatungsgesellschaft Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG vermittelt wurden, getroffen.
Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens aber keineswegs. Die Konservenfabrik Zachow hatte bereits seit mehreren Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und daher versucht, die Rückzahlungsverpflichtung und die Ausschüttungen aus den von ihr emittierten Anleihen durch die Einberufung von Gläubigerversammlungen zu verschieben.
Für die betroffenen Anleger gibt es nun zwei Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zum einen können die Anleihegläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.
Zum anderen kommen für die Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände der Accessio Wertpapierhandelshaus AG in Betracht. Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte liegen zahlreiche telefonische Beratungsprotokolle über die zwischen Anlageberatern der Accessio Wertpapierhandelshaus AG und den Anlegern geführten Beratungsgespräche vor. „Aus diesen Gesprächsaufzeichnungen ergibt sich unseres Erachtens, dass die Berater die Anleger im Rahmen der Beratungsgespräche oftmals nicht richtig aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. Soweit eine Fehlberatung vorliegt, kann diese nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch den verantwortlichen Vorständen entgegengehalten werden. Aufgrund der Häufigkeit der zu beanstandenden Anlageberatungen bestehen begründete Ansatzpunkte dafür, von einem institutionellen Fehlverhalten auszugehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat daher für geschädigte Anleger bereits mehrere Klagen beim Landgericht Itzehoe eingeleitet.
Rechtsanwalt Christian Luber rät allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Pressekontakt: Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de