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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Intercell AG
FN 166438 m
EINLADUNG
Der Vorstand der Intercell AG lÀdt die AktionÀre (ISIN AT0000612601)
der Gesellschaft zu der am Freitag, dem 10. Juni 2011, um 14.00 Uhr
im Haus der Industrie (GroĂer Festsaal), Schwarzenbergplatz 4, 1030
Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und
des Corporate-Governance-Berichts des Vorstands sowie des Berichts
des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2010 sowie Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr
2010.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010.
3. (a) Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010 und
(b)Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010.
4. Wahlen in den Aufsichtsrat.
5. Beschlussfassung ĂŒber die EinrĂ€umung von Aktienoptionen an
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft als VergĂŒtung.
ErmÀchtigung des Vorstands zur Verhandlung und Unterfertigung der
hiefĂŒr erforderlichen VertrĂ€ge. Erstattung des Berichts des
Vorstands gemÀà § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Ziffer 3 Aktiengesetz.
6. Beschlussfassung ĂŒber a) die ErmĂ€chtigung des Vorstandes gemĂ€Ă
§ 159 Abs 3 Aktiengesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 10.
Juni 2016 eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu EUR 1.500.000,00
einmal oder in mehreren Tranchen fĂŒr die EinrĂ€umung von
Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens zu beschlieĂen. Der Aufsichtsrat ist ermĂ€chtigt, die
Satzung gemÀà § 145 Aktiengesetz zum Zwecke der Anpassung des
bedingten Kapitals in der Satzung an das tatsÀchliche bedingte
Kapital zu Àndern (genehmigtes bedingtes Kapital 2011) und b)
die Ănderung der Satzung der Gesellschaft in Punkt II (Grundkapital
und Aktien) durch Aufnahme folgender Bestimmung: "Der Vorstand ist
gem § 159 Abs 3 Aktiengesetz ermÀchtigt, bis 10. Juni 2016 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu
einem Betrag von EUR 1.500.000,00 einmal oder in mehreren Tranchen
fĂŒr die EinrĂ€umung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder
eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu beschlieĂen. Der
Aufsichtsrat ist ermÀchtigt, die Satzung gemÀà § 145 Aktiengesetz
zum Zwecke der Anpassung des bedingten Kapitals in der Satzung an
das tatsÀchliche bedingte Kapital zu Àndern (genehmigtes bedingtes
Kapital 2011)."
7. Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der in der Hauptversammlung vom
25. Juni 2010 zu Tagesordnungspunkt 7. erteilten ErmÀchtigung des
Vorstands gemÀà § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz eigene Aktien zu
erwerben (AktienrĂŒckkaufprogramm), indem unter Aufrechterhaltung
des Bezugsrechtsausschlusses der fĂŒr die eigenen Aktien zu
bezahlende Gegenwert geÀndert wird.
8. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2011.
II. Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren AktionÀren
spĂ€testens ab 20. Mai 2011 folgende Unterlagen zur VerfĂŒgung:
» Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance Bericht
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010, » Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010, » Bericht des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010, » die BeschlussvorschlĂ€ge
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, » Zu Tagesordnungspunkt 4.: die
LebenslĂ€ufe und die ErklĂ€rung der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den
Aufsichtsrat gemÀà § 87 Abs 2 Akti-engesetz, » Zu Tagesordnungspunkt
5 und 6.: Bericht des Vorstands betreffend die EinrÀumung von
Aktienoptionen gemÀà § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Ziffer 3
Aktiengesetz (Optionen an Aufsichtsratsmitglieder) und gemÀà § 159
Abs 3 Aktiengesetz (EinrÀumung eines neuen genehmigten bedingten
Kapitals), » Zu Tagesordnungspunkt 6.: Satzung unter
Ersichtlichmachung der vor geschlagenen Ănderungen, » Zu
Tagesordnungspunkt 7.: Aktualisierter Bericht des Vorstands ĂŒber den
Ausschluss des Bezugsrechtes der AktionĂ€re bei einer VerĂ€uĂe-rung von
gem. § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz erworbenen eigenen Aktien.
Jeder AktionÀr ist berechtigt, in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der
Gesellschaft in 1030 Wien, Campus Vienna Biocenter 3, wÀhrend der
GeschÀftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
Die angefĂŒhrten Unterlagen, der vollstĂ€ndige Text dieser Einberu-fung
sowie Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im
Zu-sammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spÀtestens ab 20. Mai
2011 auĂerdem auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ frei
verfĂŒgbar und deren Veröffentlichungen erfolgen oder sind bereits
erfolgt, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemÀà § 82 Abs
9 Börsegesetz.
III. Teilnahme von AktionÀren an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Aus-ĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 31. Mai 2011,
24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt er-folgt
durch eine BestÀtigung des Kreditinstituts, bei dem der AktionÀr sein
Depot unterhÀlt (DepotbestÀtigung), vorausgesetzt es handelt sich
dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR
oder der OECD. AktionĂ€re, deren DepotfĂŒhrer diese Voraussetzung nicht
erfĂŒllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu
setzen.
Die DepotbestÀtigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben ĂŒber das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebrĂ€uchlicher Code, 2. Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma) und
Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, 3.
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 4. Angaben ĂŒber
die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN, 5.
ausdrĂŒckliche Angabe, dass sich die BestĂ€tigung auf den Depotbestand
am 31. Mai 2011, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) be-zieht.
Entgegennahme von DepotbestÀtigungen
DepotbestĂ€tigungen mĂŒssen spĂ€testens am 7. Juni 2011 um 24.00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Wege
bei der Gesellschaft einlangen:
Per Post, Kurierdienst oder persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn
DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien Per
Telefax:+43 (0) 1 8900500 64 Per E-Mail:
anmeldung.intercell(at)hauptversammlung.at (DepotbestÀtigung als
unverÀnderbares Dokument (PDF) als Anhang)
GemÀà § 262 Abs. 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) fĂŒr diese
Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen.
Die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung an die Gesellschaft dient
zugleich als Anmeldung des AktionÀrs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
DepotbestÀtigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
ĂŒbermitteln.
Die AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert; AktionĂ€re
können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.
IV. Vertretung von AktionÀren in der Hauptversammlung
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der AktionÀr,
den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
AktionÀr ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschrÀnkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausĂŒben, soweit der
AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein AktionĂ€r kann seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genĂŒgt es, wenn das
Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenĂŒber der Gesellschaft die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionÀr widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
ErklĂ€rungen ĂŒber die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschlieĂlich auf einem der folgenden Wege
bis spÀtestens 9. Juni 2011, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in
Textform ĂŒbermittelt werden:
Per Post, Kurierdienst oder persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn
DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien Per
Telefax: +43 (0) 1 8900500 64 Per E-Mail:
anmeldung.intercell(at)hauptversammlung.at (Vollmacht oder Widerruf der
Vollmacht als unverÀnderbares Dokument (PDF) als Anhang)
Am Tag der Hauptversammlung ist die Ăbermittlung ausschlieĂlich
persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulÀssig.
Die Ăbermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulĂ€ssig (§ 262 Abs 20
Aktiengesetz).
Wir empfehlen, fĂŒr die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht
das Formular zu verwenden, das im Internet unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ zur
VerfĂŒgung steht.
V. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung
AktionÀre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spÀtestens 20.
Mai 2011 schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
FĂŒr jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Be-schlussvorschlag
samt BegrĂŒndung vorgelegt werden. Ein solches Verlangen ist
ausschlieĂlich in Schriftform an die Adresse der Intercell AG, z.H.
Herrn DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien,
oder per Telefax an +43 1 20620 800 zu richten. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage der DepotbestÀtigung gemÀà § 10a Aktiengesetz, in der
bestÀtigt wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens
drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der weiteren Anforderungen an die
DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahme von
AktionÀren an der Hauptversammlung (Punkt III) ver-wiesen.
AktionÀre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
können bis spÀtestens 1. Juni 2011 zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln, wobei eine
BegrĂŒndung anzuschlieĂen ist, und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re und der BegrĂŒn-dung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€Ă
§ 87 Abs 2 Aktiengesetz. Ein solches Verlangen ist ausschlieĂlich in
Schriftform an die Adresse der Intercell AG, z.H. Herrn DDr. Reinhard
Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien, oder per Telefax an
+43 1 20620 800 zu richten. Zum Nachweis der AktionÀrseigenschaft
genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage der
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der weiteren Anforderungen an die DepotbestÀtigung wird
auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahme von AktionĂ€ren an der
Hauptversammlung (Punkt III) verwiesen.
Jeder AktionÀr kann auch noch in der Versammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt AntrÀge stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedĂŒrfen.
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
GrundsÀtzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wĂ€re.
AusdrĂŒcklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 4. der Tagesordnung) können nur von AktionÀren,
die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 1. Juni 2011 in
der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die ErklÀrung gemÀà § 87 Abs 2 Aktiengesetz der
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde,
die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten,
anzuschlieĂen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder
AktionÀr auch noch in der Hauptversammlung AntrÀge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedĂŒrfen.
VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Nominale von EUR 48.592.219 in
48.592.219 StĂŒckaktien zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung 301.748 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt daher
48.290.471 zum Zeitpunkt der Einberufung. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
VII. Zutritt zur Hauptversammlung
Die AktionÀre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist.
Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht vorweisen können.
Wien, im Mai 2011 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Nina Waibel
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communications(at)intercell.com
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel