Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte
(firmenpresse) - Grundsätzlich gilt: Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter eine seiner zur Vermietung freien Wohnungen zu vergleichbaren Konditionen anbieten. Manch eine Eigenbedarfskündigung kann so von einem Mieter noch abgewendet werden.
In einem im Mai 2011 veröffentlichten Urteil erweitert ein Gericht die Verpflichtung des Vermieters zum Anbieten freier Alternativwohnungen. Der Vermieter muss – so das Gericht – einem Mieter, dem er wegen Eigenbedarfs kündigen will, bereits vor Ausspruch der Kündigung eine freie Alternativwohnung anbieten. In dem konkreten Fall hatte der Vormieter vor der Eigenbedarfskündigung eine andere Wohnung in derselben Wohnanlage an einen anderen Mieter vermietet. Dies hätte der Vermieter nicht machen dürfen, da ihm im Zeitpunkt der Vermietung die Gründe für die Eigenbedarfskündigung (hier: Kinderwunsch und Aufnahme selbständiger Tätigkeit) bereits bekannt waren. Der Vermieter war deshalb zur vorgezogenen Anbietung der Ersatzwohnung verpflichtet.
Das Urteil geht einher mit einer Tendenz in der Rechtsprechung, die in letzter Zeit erleichterten Bedingungen für eine Eigenbedarfskündigung wieder zu erschweren. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht so einfach, wie im Allgemeinen angenommen.
Fachanwaltstipp Mieter: Sollte Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, lohnt es sich jetzt, nicht nur nach freien Wohnungen des Vermieters zu forschen, sondern auch nach kürzlich abgeschlossenen Mietverhältnissen.
Fachanwaltstipp Vermieter: Dieses Urteil sollten Sie als ein Warnsignal verstehen. In dem Moment, in dem Sie Kenntnis von den Gründen Ihres Eigenbedarfs haben, sind Sie unter Umständen verpflichtet, anderweitigen Wohnraum zuerst an die Mieter Ihrer bevorzugten Wohnung anzubieten. Unklar ist bislang, ob die hier besprochene Entscheidung eine Einzelfallentscheidung bleibt oder ob sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen werden. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung muss hier genau beobachtet werden. Lassen Sie sich vor Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung von einem Fachmann beraten.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte
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Ansprechpartner: Herr Kempchen
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