(ots) - Natur- und Vogelschützer gehen auf die Barrikaden:
Die Bundesregierung plant, wichtige Strafvorschriften im deutschen
Artenschutzrecht außer Kraft setzen.
Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, sollen
zukünftig zahlreiche bisher strafbare Delikte wie z.B. das
Nachstellen oder Fangen von geschützten Vogelarten nur noch als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies sehe ein unter Federführung
von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
entwickelter Entwurf eines "Strafrechtsänderungsgesetzes" (Drucksache
17/5391 des Deutschen Bundestages *) vor, über den in den nächsten
Wochen im Parlament abgestimmt werden soll.
Nach bisher gültigem Recht macht sich strafbar, wer Exemplare
einer streng geschützten Tierart fängt, tötet oder ihnen auf andere
Weise nachstellt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, dass
solche Delikte künftig nur noch dann als Straftat geahndet werden
können, wenn die Handlung eine nicht unerhebliche Menge der Exemplare
betrifft und "erhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der
Art hat".
Der Nachweis der Auswirkung von Einzeltaten auf den
Erhaltungszustand einer Art ist in den meisten Fällen jedoch schlicht
unmöglich. "Wer dieses Gesetz zu verantworten hat, lebt entweder
hinter dem Mond oder will das Artenschutzrecht gezielt verwässern",
kritisiert Komiteevorsitzender Heinz Schwarze. "Ohne Not werden weite
Bereiche des Artenschutzvollzuges in Deutschland praktisch lahm
gelegt".
Als Beispiel für die Herabstufungen führt das Komitee den in
Deutschland leider immer noch weit verbreiteten Fang geschützter
Vogelarten mit verbotenen Fallen an. "Das war bisher klipp und klar
eine Straftat, und diese Tatsache hat viele Täter abgeschreckt. Wenn
der neue Gesetzesentwurf verabschiedet wird, werden die meisten Fälle
nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können", so
Komiteevorsitzender Heinz Schwarze. Ähnliches gilt laut Komitee auch
für Fälle von illegalen Vogelhandel sowie für das Zerstören von
Vogelnestern oder die gezielte Störung wichtiger Rast- und
Brutplätze.
Entsprechende Bedenken hatte auch der Deutsche Bundesrat, der in
seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 eine Streichung des im
Gesetzesentwurfes vorgeschlagenen Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5
forderte. Begründung: "Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung
ist abzulehnen, weil sie für den Vollzug des Artenschutzrechts eine
erhebliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage
bedeutet. Durch die in § 71 Absatz 5 BNatSchG vorgesehene
Einschränkung werden die Möglichkeiten für strafrechtliche Sanktionen
ohne erkennbare sachliche Begründung eingeschränkt". Die
Bundesregierung sieht darin aber offenbar kein Problem.
Um die geplante Bagatellisierung des Artenschutzstrafrechts zu
verhindern, ruft das Komitee alle Natur- und Tierfreunde in
Deutschland auf, bei der Bundesregierung gegen den vorliegenden
Gesetzesentwurf zu protestieren. Gleichzeitig hat das Komitee sowohl
das Bundeskanzleramt als auch die Fraktionen aller im Bundestag
vertretenen Parteien über seine Bedenken informiert und darum
gebeten, den Gesetzesentwurf nicht zu unterstützen.
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* Eine Synopse, in der die gültige Rechtslage und der Gesetzesentwurf
aneinander gegenübergestellt werden, kann auf unserer Homepage (
http://ots.de/NtuCx ) heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P. und Kontakt:
Komitee gegen den Vogelmord e.V., Axel Hirschfeld, An der Ziegelei 8,
53127 Bonn, Tel. 0228-665521 oder 0179-4803805, Email:
presse(at)komitee.de