Mittlerweile ist die zweite Welle mit Anschreiben an geprellte Anleger im Umlauf, die Herrn Engler ihr Geld anvertraut haben. Ein ehemaliger Vermittler aus Bruchsal soll über eine GmbH abgetretene Rechte der Anleger über eine deutsch-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei geltend machen, die Firmensitze in München und in den USA, Orlando, Florida betreibt.
(firmenpresse) - Hierzu sollen die Anleger zunächst das von ihnen gewährte Darlehen kündigen, sodann „die gesetzlichen Rechte“ abtreten und zu guter Letzt 1% der Anlagesumme für die Rechtsanwaltskosten auf eine Bankverbindung in Heilbronn überweisen.
Hierbei ist auffällig, dass keiner der in den Anschreiben benannten Beteiligten eine komplette Kontaktadresse mitteilt. Insbesondere bleibt im Dunkeln, wer die „P...“ GmbH ist, welche die Rechte durchsetzen soll und hierzu das Geld einsammelt. Gravierend ist der Schritt, seine Rechte abzutreten, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten oder die verbriefte Sicherheit zu haben, die Rückabtretung der Rechte einfordern zu können. Werden nämlich die Rechte der Anleger nicht, oder nicht in dem Umfang verfolgt, wie es sinnvoll und möglich ist, kann der Anleger nach der Abtretung selbst nicht mehr eingreifen. Fraglich ist auch, welchen Anteil der Anleger an erstrittenen Geldern haben wird. Eine Quotierung ist ebenfalls nicht in der Abtretungsvereinbarung geregelt. Dem Anleger sollte bewusst sein, dass seine Ansprüche aus dem gekündigten Darlehen, sofern denn die Möglichkeit besteht, diese in Deutschland gerichtlich geltend zu machen, innerhalb von drei Jahren verjähren.
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
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