(ots) - Aufgrund der drohenden gesetzlichen Regelung der
Tarifeinheit im Krankenhaus hat Dr. Max Kaplan, Präsident der
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), die Beibehaltung der
Tarifpluralität gefordert. Anderenfalls seien innerbetriebliche
Konflikte, zunehmende Arbeitskämpfe sowie eine Abwanderungswelle
junger Ärztinnen und Ärzte nicht auszuschließen.
In Krankenhäusern gebe es ein geordnetes Nebeneinander von meist
nur zwei verschiedenen Tarifverträgen. Niemand, weder Arbeitgeber
noch Arbeitnehmer, hätten jemals darüber geklagt, dass daraus
praktische Probleme entstanden seien. "Tarifpluralität ist seit
Jahren gelebte und bewährte Realität", so Bayerns Ärzte-Chef.
Das Bundesarbeitsgericht habe unmissverständlich klargestellt,
dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der
Koalitionsfreiheit nicht vereinbar sei. Das Recht, Gewerkschaften zu
gründen, gelte für "alle Berufe" (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz).
Sonderrechte für "Einheitsgewerkschaften" seien dagegen nicht
vorgesehen. Koalitionsfreiheit bedeute, dass Arbeitnehmerinnen und
-nehmer sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen können und die von
ihnen beauftragten Gewerkschaften können - sofern sie tariffähig sind
- Tarifverträge aushandeln.
Eine gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit wäre auch für den
Gesundheitsstandort Deutschland höchst unverständlich, weil diese
Tarifverträge von Spezialisten einebne und damit dem Fachkräftemangel
und der Auswanderung von hochqualifizierten, in Deutschland
ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten weiter Vorschub leiste. "Wer den
Arztberuf im Krankenhaus attraktiv gestalten und dem Ärztemangel
wirksam begegnen will, kann dies nur mit Tarifverträgen erreichen,
die die Besonderheiten des Arztberufes berücksichtigen", so Kaplan
weiter. Einheitstarifverträge hingegen hätten diesen Grad an
Differenzierung niemals erreicht. Krankenhausärztinnen und -ärzte
seien von den Großgewerkschaften jahrzehntelang vernachlässigt
worden. Diese verfehlte Politik der Gewerkschaften für den
öffentlichen Dienst habe auch zum heute überall spürbaren Ärztemangel
mit beigetragen. Grund sei die verlorengegangene Attraktivität der
Tätigkeit im Krankenhaus. "Wer sich für eine bessere ärztliche
Versorgung ohne Ärztemangel einsetzt, der muss daher die
gewerkschaftlichen Rechte der Krankenhausärzte stärken, nicht
schwächen", forderte auch BLÄK-Vizepräsidentin Heidemarie Lux. Nur
mit angemessenen Arbeitsbedingungen könnte ein Rahmen geschaffen
werden, Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Zahl im Krankenhaus zu
halten und damit auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten
sicherzustellen.
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