(ots) - Die Haushaltsbefragungen für den Zensus 2011 haben
begonnen. Deutschlandweit sind etwa 80.000 ehrenamtliche
Interviewerinnen und Interviewer unterwegs. Sie suchen knapp acht
Millionen Bundesbürger in Haushalten, Wohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften auf und helfen ihnen beim Ausfüllen der
Fragebogen. Während ihrer Tätigkeit für den Zensus stehen sie unter
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen die
Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände vor dem
Hintergrund des Zensus 2011 hin.
Egal ob ein Interviewer im Hausflur eines Befragten stolpert oder
auf dem Weg zum Interviewtermin von einem Auto angefahren wird. Er
steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt
für die Folgen von Körperschäden durch Arbeits- und Wegeunfälle auf.
Geschieht ein solcher Unfall, übernimmt die gesetzliche
Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und
gegebenenfalls eine anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden
Gesundheitsschäden zahlt sie zudem eine Rente. Wichtig ist dabei,
dass der Versicherte nach einem Unfall so schnell wie möglich den
nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsucht. Dieser Arzt ist für die
Behandlung von Unfallfolgen besonders qualifiziert und daher zur
Versorgung von Versicherten der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen zugelassen.
Der Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer wird von
sogenannten Erhebungsstellen organisiert, die von den Landkreisen,
Städten beziehungsweise Gemeinden eingerichtet wurden. Zuständig für
die Interviewerinnen und Interviewer ist im Falle eines Unfalls der
für die jeweilige Gemeinde zuständige Unfallversicherungsträger.
Adressen und Kontaktdaten erhalten Sie im Internet unter www.dguv.de
Webcode d1980.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
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