PresseKat - Betreuer haftet neben Anlageberater

Betreuer haftet neben Anlageberater

ID: 40746

Im Fall der insolventen BFI Bank AG spricht das Landgericht Waldshut-Tiengen einer Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von 106.148,76 € zu. Neben dem Anlageberater zieht das Gericht auch den Betreuer der Anlegerin zur Verantwortung.

(firmenpresse) - Stuttgart, 08.01.2008: Das deutsche Banksystem ist trotz gegenteiliger Behauptungen anfällig für Bankenpleiten. So wurde beispielsweise im Jahr 2003 über das Vermögen der BFI Bank AG aus Dresden das Insolvenzverfahren eröffnet. Zahlreiche Anleger und Sparer erlebten damals ein böses Erwachen: Da die Einlagen bei der BFI Bank AG über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) nur bis 20.000 € abgesichert waren, warten noch heute zahlreiche Betroffene auf eine angemessene Entschädigung.

Anderes gilt für eine Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die bei der BFI Bank AG ein Wachstumszertifikat erworben hatte. In dem nun schriftlich vorliegenden Urteil vom 30.10.2007, Aktenzeichen 1 O 336/06, spricht das Landgericht Waldshut-Tiengen dieser Mandantin Schadensersatz in Höhe von 106.148,76 € zu.

Für den Schaden muss zum einen der Anlageberater aufkommen, der die Kapitalanlage bei der BFI Bank AG empfohlen hatte. Er wies die Mandantin nicht auf die minimale Absicherung über die EdB hin. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen gliedert sich in eine Reihe anderer Entscheidungen ein, welche die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar im Zusammenhang mit der Pleite der BFI Bank AG erstritten hat.

Zum anderen haftet der Betreuer der geschädigten Anlegerin auf Schadensersatz. Aufgrund des hohen Alters der Klägerin oblag die Verwaltung ihres Vermögens einem Betreuer. Ihm lastet das Gericht an, dass er bei der Anlage des von ihm betreuten Vermögens hinsichtlich der Mündelsicherheit nicht den sichersten Weg gegangen sei, sondern dem Anlageberater blind vertraut habe.

„Ein richtiges Urteil hinsichtlich des Anlageberaters und ein deutliches Warnsignal für alle Betreuer, die sich den finanziellen Angelegenheiten ihrer Schützlinge widmen“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. „Das Urteil macht deutlich, dass Betreuer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit enormen Haftungsgefahren unterliegen. Oftmals decken Haftpflichtversicherungen diese Risiken zumindest teilweise ab, dennoch sollte sich jeder Betreuer im Vorfeld fachkundig beraten lassen.“





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Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.



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Datum: 08.01.2008 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sabine Berekoven
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Kategorie:

Banken


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.01.2008

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