Steuerliche Verlustzuweisungen fĂŒr Medienfondsanleger keinesfalls gesichert
(firmenpresse) - Hamburg, 18. Mai 2011. Wie im vergangenen Monat bekannt geworden, soll ein von der Hannover Leasing initiierter Medienfonds in einem Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht MĂŒnchen einen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung von Verlustzuweisungen in den Erstjahren errungen haben. Im Interesse der Anleger haben KWAG Kanzlei fĂŒr Wirtschafts- und Anlagerecht gemeinsam mit der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH die Entscheidung des Gerichts, die AusfĂŒhrungen des Fonds und die Mitteilungen in der Presse geprĂŒft. Der geschĂ€ftsfĂŒhrende Steuerberater der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dipl.-Kfm. David Janssen kommt zu dem Fazit: âDie Aussage, dass der Medienfonds einen âumfassenden Siegâ betreffend der Anerkennung von Verlustzuweisungen in Erstjahren errungen hat, ist so nicht haltbar.â
Zum einen handelt es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung â eine anderweitige Beurteilung durch den Bundesfinanzhof ist denkbar. Zum anderen wurde nur ĂŒber einen Einzelfall entschieden, der keineswegs ĂŒbertragbar auf sĂ€mtliche andere FĂ€lle ist. âIm vorliegenden Fall wurde 2003 mit der Produktion des Filmes begonnen; die angefallenen Aufwendungen fĂŒhrten zu erheblichen Verlustzuweisungen in 2003. Der Film wurde aber erst in 2004 fertiggestellt. Schon dieser Sachverhalt lĂ€sst sich nicht 1 zu 1 auf andere Fonds ĂŒbertragenâ, merkt David Janssen an.
Was wurde entschieden?
Streitig war im Grundsatz allein, ob Forderungen gegen den Lizenznehmer aus den Filmrechten, die Vertriebsgesellschaft und/oder andere involvierte Unternehmen schon vor Fertigstellung des Filmes, hier 2003, gewinnerhöhend aktiviert werden mĂŒssen, so die Auffassung der Finanzverwaltung. Dies hat das Finanzgericht MĂŒnchen mit der BegrĂŒndung verneint, dass die Aktivierung einer Forderung mangels Fertigstellung des Filmes in 2003 nicht in Betracht kommt. Das Finanzgericht MĂŒnchen hat jedoch nicht entschieden, ob solche Forderungen gewinnerhöhend im Jahr der Fertigstellung des Filmes, hier 2004, zu erfassen sind. Weiter wurde nicht beurteilt, ob die fest vereinbarte Schlusszahlung â beginnend mit dem Jahr der Fertigstellung des Filmes in 2004 â steuerlich ĂŒber die Laufzeit zu verteilen ist. Es deutet Einiges darauf hin, dass nur der Versuch der Finanzverwaltung, ErtrĂ€ge in Jahre vor Produktionsende vorzuziehen, erstinstanzlich gescheitert ist.
Steuerliches Risiko fĂŒr Anleger
Das steuerliche Risiko ist dabei nicht zu unterschĂ€tzen: Sollte die Verlustzuweisung unter hohem Steuersatz â zum Beispiel 45 % effektiv â berĂŒcksichtigt worden sein, drohen je 100 TEUR âMehrergebnis BetriebsprĂŒfungâ 45 TEUR an Steuernachzahlungen. Diese sind zudem nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung rĂŒckwirkend mit rund 6 % p.a. zu verzinsen. Bei einer Ănderung fĂŒr 2004 wĂŒrden in diesem vereinfachten Beispiel bis dato rund 16 TEUR Zinsen anfallen. In Summe wĂ€ren damit 61 TEUR zu leisten. Dass die Besteuerung der Schlusszahlung dann eine geringere Steuerlast nach sich zieht, ist dabei wohl eher ein schwacher Trost â zudem der sooft beworbene Progressionsvorteil weitgehend hinfĂ€llig geworden sein dĂŒrfte.
Steuerliche Konzeption von Medienfonds nicht bestÀtigt
Hannover Leasing hat in erster Instanz erreicht, dass den Anlegern die geforderten SteuerrĂŒckzahlungen erlassen werden. FĂŒr die Investoren in Medienfonds bedeutet das allerdings keinesfalls eine Entwarnung. Denn das Unternehmen klammert dabei aus, dass dadurch die Steuern fĂŒr den Gewinn im zweiten Jahr umso höher ausfallen werden. Am Ende haben die Anleger also nichts gewonnen, da die erhöhte Steuerlast die positiven Effekte des Vorjahres fast vollstĂ€ndig aufzehrt.
âUnter keinen UmstĂ€nden kann davon gesprochen werden, dass die steuerliche Konzeption von Medienfonds mit dem betreffenden Urteil des Finanzgerichtes MĂŒnchen bestĂ€tigt worden ist. Bedeutende steuerliche Risiken bestehen nach wie vorâ, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht bei KWAG RechtsanwĂ€lte.
âEin ganz erhebliches Risiko fĂŒr die Anleger besteht im Ăbrigen darin, dass diese sich von den vermeintlichen âErfolgsmeldungenâ einlullen lassen und auf die Geltendmachung von SchadensersatzansprĂŒchen gegen Banken und andere verzichten. Damit droht â wegen einer eintretenden VerjĂ€hrung â ein endgĂŒltiger Rechteverlustâ, so Jens-Peter Gieschen. âAm Ende stehen die Anleger womöglich völlig nackt da: Das steuerliche Risiko verwirklicht sich zu ihrem Nachteil und die eigenen SchadensersatzansprĂŒche sind verjĂ€hrt.â
Die KWAG â Kanzlei fĂŒr Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - RechtsanwĂ€lte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden GrĂŒndungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind FachanwĂ€lte fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche FĂ€lle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen fĂŒr ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den TĂ€tigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört auĂerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG â Kanzlei fĂŒr Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlĂ€sslichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht
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