(ots) - Die EU-Kommission will Opfer von
Verbrechen besser schützen. Ob ein Überfall in Paris oder ein
Diebstahl in Mailand - jedes Jahr werden rund 75 Millionen Menschen
in der EU Opfer einer Straftat. Geschieht die Straftat im Ausland,
kann es wegen der anderen Kultur, Sprache und unterschiedlichen
Rechtsvorschriften zu erheblichen zusätzlichen Schwierigkeiten
kommen. Die Kommission hat daher heute (Mittwoch) ein Maßnahmenpaket
zu EU-weiten Mindeststandards zum Opferschutz vorgeschlagen.
Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz,
sagte dazu: "Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die
Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer. Mit
den heutigen Vorschlägen erhalten die Belange der Opfer in der EU
Vorrang."
Unterstützung erhielt die Kommission von der größten deutschen
Opferhilfsorganisation WEISSER RING. "Wirksamer Opferschutz und
praktische Opferhilfe sind für ein modernes Rechtswesen in Europa
unverzichtbar. Deshalb begrüßt der WEISSE RING diesen
richtungweisenden Schritt der EU-Kommission", so Dr. Helgard van
Hüllen, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes. "Die
Vorschläge, in deren Entwicklung auch der WEISSE RING eingebunden
war, sind das Ergebnis eines konsequenten Umdenkens hin zur stärkeren
Beachtung von Opferbelangen. Kein Mitgliedstaat der EU darf und wird
sich dieser Verantwortung entziehen."
Das Maßnahmenpaket zum Opferschutz beinhaltet eine Mitteilung,
einen Richtlinienvorschlag und einen Verordnungsentwurf. Laut dem
Richtlinienvorschlag über Mindeststandards für den Opferschutz sollen
Behörden in einem angemessenen und respektvollen Umgang mit den
Opfern geschult werden. Die Opfer müssen in verständlicher Form über
ihre Rechte aufgeklärt und über den Fall informiert werden. Auch eine
Beteiligung der Opfer am Verfahren soll möglich sein. Der Schutz der
Opfer während der Ermittlungen und des Verfahrens ist ebenfalls ein
wichtiges Anliegen der Kommission. Die Verordnung über die
gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen soll
sicherstellen, dass sich Gewaltopfer (wie Opfer häuslicher Gewalt)
auch dann auf eine Schutzanordnung gegen den Gewalttäter verlassen
können, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin umziehen.
Der Vorschlag der Kommission wird nun von Parlament und Rat
diskutiert. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die
EU befugt, die Rechte von Verbrechensopfern zu regeln.
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