PresseKat - Wer eine "Restaurant-Ampel" will, muss sie auch finanzieren können - Bundesländer könne

Wer eine "Restaurant-Ampel" will, muss sie auch finanzieren können - Bundesländer können Aktualität der Kontrollergebnisse nicht sicherstellen

ID: 408921

(ots) - Der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnt angesichts der anstehenden
Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine
sogenannte "Restaurant-Ampel" vor unzureichenden Rahmenbedingungen.
Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche
Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle
nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre
personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: "Es ist
Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten
oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges
Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu
notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen.
Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich
bereit sind."

Der BLL ist sich in diesem Punkt mit dem Bundesverband der
Lebensmittelkontrolleure e. V. einig, der wiederholt eine Aufstockung
der Zahl der Kontrolleure gefordert hat. Aus Sicht der
Lebensmittelwirtschaft ist für ein Kennzeichnungssystem wie eine
"Restaurant-Ampel" entscheidend, dass es bundesweit einheitlich
ausgestaltet ist, den Verbraucher aktuell, sachlich und nicht
bewertend informiert sowie den Schutzinteressen der Wirtschaft
Rech-nung trägt. Diese Anforderungen sind bislang aber nicht gegeben.
Horst erläuterte: "Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt sein,
dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das geht aber nur, wenn
die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmäßig und
zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem
negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben." Das gehe aber
nur bei einer ausreichenden Personaldecke in allen Bundesländern.




Schließlich hat die Bekanntgabe eines veralteten Hygienebefunds für
die Verbraucher überhaupt keinen Wert, während sie für die Betriebe
den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. BLL-Hauptgeschäftsführer
Horst betonte: "Ohne eine drastische Verstärkung der
Lebensmittelkontrollbehörden der Länder gibt es keine
Vergleichbarkeit und ohne Vergleichbarkeit ist eine
'Restaurant-Ampel' eine Verbrauchertäuschung."

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229
E-Mail: mgirnau(at)bll.de, Internet: www.bll.de


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Datum: 19.05.2011 - 10:15 Uhr
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Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



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