(ots) - In diesem Jahr feiert Deutschland den 100.
Geburtstag der Reichsversicherungsordnung (RVO). Das ist auch ein
Jubiläum für die Sozialwahl. Denn die RVO, die im Mai 1911
verabschiedet wurde, legte bereits damals ein Prinzip fest, das bis
heute gilt: Beitragszahler und Rentner wählen ihre Vertreter, die in
der Sozialversicherung mitbestimmen und mitentscheiden. Damit wurde
bereits 1911 die Autonomie der Sozialversicherung gegenüber dem Staat
festgeschrieben. Die erste deutschlandweite Sozialwahl fand dann 1913
statt.
Die Selbstverwaltung ist bis heute ein tragendes Element der
deutschen Sozialversicherung. Wichtige Entscheidungen werden hier
nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen. In den
Selbstverwaltungsgremien entscheiden die gewählten ehrenamtlichen
Vertreter beispielsweise über die Haushalte und damit über die
Verwendung der Beitragsgelder. Auch das ist ein Grundprinzip der
Selbstverwaltung mit langer Tradition: Wer als Versicherter Beiträge
zahlt oder als Rentner bereits gezahlt hat, bestimmt über deren
Verwendung mit. Durch die Arbeit der Selbstverwaltung haben die
Träger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine eigene
Stimme gegenüber dem Staat. Und die setzen sie für die Interessen der
Beitragszahler und Rentner ein.
Noch bis zum 1. Juni 2011 sind allein bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund rund 30 Millionen Versicherte und Rentner
aufgerufen, ihre Stimme für die Sozialwahl abzugeben. Bis zu diesem
Tag müssen die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel wieder bei
der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein.
Wer über die Sozialwahl, die zur Wahl stehenden Organisationen und
die Kandidaten weitere Informationen sucht, findet diese im Internet
unter www.sozialwahl.de . Ein Austausch über die Sozialwahl findet
auch bei Facebook und Twitter statt. Unter
www.facebook.com/sozialwahl2011 und www.twitter.com/sozialwahl_2011
kann sich jeder daran beteiligen.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
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