(ots) - Die Wahlfreiheit der Versicherten gilt. Sie wird
ohne Einschränkung und in vollem Umfang gewährleistet. Das
bekräftigten heute die Vertreter von 18 gesetzlichen Krankenkassen,
die insbesondere in Hamburg und Berlin ansässig sind bzw. in diesen
beiden Städten viele Geschäftsstellen haben. Sie waren sich einig,
dass kein Versicherter, der sich an die eigene Krankenkasse wendet,
an andere gesetzliche Kassen weitergeschickt wird.
Die Gruppe hatte sich schon im Vorfeld darauf verständigt, dass
Einzelfälle gemeinsam aufgenommen und im Sinne des Versicherten
schnell und unproblematisch geregelt werden sollen. Um einen
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden zusätzliche
Beratungsstandorte eingerichtet, die Zahl der Berater in den
Servicecentern sowie an den Hotlines erhöht und die Öffnungszeiten
verlängert.
Nach Berichten der Kassenvertreter sind bereits weit über 40.000
Versicherte der CITY BKK bei anderen Krankenkassen aufgenommen
worden. Die CITY BKK hatte im April 167.000 Versicherte. Der
Versicherungsschutz für CITY BKK-Versicherte besteht bis
einschließlich 30. Juni 2011. Bis dahin gilt die KV-Karte, so dass
ärztliche Behandlungen bis Ende Juni problemlos erfolgen. Ab dem
ersten Tag der Mitgliedschaft in der neuen gesetzlichen Krankenkasse
hat der Versicherte Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog der
gewählten Kasse. Des Weiteren wurde im Verlaufe des Treffens
besprochen, wie die Organisation der Weitergabe der Unterlagen von
der CITY BKK an die neu gewählte gesetzliche Krankenkasse gerade bei
großen Versichertenzahlen erfolgen soll und wie die voraussichtlichen
Lieferfristen der KV-Karten für die neu aufgenommenen Versicherten
sein dürften.
Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen stellen allerdings
übereinstimmend fest, dass die jetzt eingetretene Situation bei der
Schließung der CITY BKK gezeigt habe, dass die gesetzlichen
Regelungen zwar eindeutig sind, es aber in der praktischen Umsetzung
zu Verunsicherungen bei den betroffenen Versicherten gekommen ist.
Alle beteiligten Krankenkassen sehen die zwingende Notwendigkeit,
dies zukünftig zu vermeiden. Die Krankenkassen werden möglichst
gemeinsam in den nächsten Tagen auf der Grundlage der Erfahrungen
Vorschläge einbringen, um zukünftig eine vergleichbare Situation zu
verhindern. Die Wahlfreiheit der Versicherten bleibt dabei
unangetastet.
Auch wenn Versicherte bis zum 14. Juli ihr Wahlrecht nicht
ausüben, müssen sie sich keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber, die
Rentenversicherung bzw. die Arbeitsagentur sind gesetzlich
verpflichtet, diese Versicherten einer Krankenkasse zuzuweisen. Für
die Durchführung dieser Zuweisung werden in den kommenden Wochen
soweit notwendig noch konkrete Absprachen getroffen, um eine
geordnete Ãœberleitung sicherzustellen.
Die Besprechungsteilnehmer verabredeten zum Abschluss, an den
Standorten Berlin und Hamburg ein ständiges Kommunikationsnetz
einzurichten, mit dem Einzelfragen oder Engpässe bei der Übergabe von
Fällen im bilateralen Gespräch gelöst werden können.
Ihr Kontakt zu den Pressestellen der GKV-Spitzenverbände
AOK-Bundesverband
Christine Göpner-Reinecke, Tel: (030) 346 46 2298,
E-Mail: christine.goepner-reinecke(at)bv.aok.de
BKK Bundesverband
Christine Richter, Pressesprecherin, Tel: (030) 223 12 122,
E-Mail: richterc(at)bkk-bv.de
IKK e.V.
Fina Geschonneck, Pressesprecherin, Tel: (030) 202 491 11,
E-Mail: fina.geschonneck(at)ikkev.de
Knappschaft
Susanne Heinrich, Tel: (0234) 304 82 100,
E-Mail: Susanne.Heinrich(at)kbs.de
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Dr. Erich Koch, Pressesprecher, Tel: (0561) 9359 106,
E-Mail: Erich.Koch(at)spv.lsv.de
Verband der Ersatzkassen e. V.
Michaela Gottfried, Pressesprecherin, Tel: (030) 269 31 1200,
E-Mail: Michaela.Gottfried(at)vdek.com