(firmenpresse) - Hamburg, 19. Mai 2011. Negativ-Schlagzeilen über Griechenland sind derzeit an der Tagesordnung. Diese wirtschaftlichen Risiken bekommen auch Anleger, die in die sogenannten LBBW Synthia Euro-Staatsanleihen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) oder Emma-Produkte der DZ-Bank investiert haben, zu spüren.
In den letzten Tagen sind die Charts dieser Kapitalanlagen deutlich gefallen, was auf das Risiko des Eintritts eines sogenannten „Kreditereignisses“ zurückzuführen ist. Die Anleger in derartige Credit Linked Notes (CLN) haben mit diesen Wertpapieren in einen Korb europäischer Staatsanleihen investiert, darunter auch Länder wie Griechenland und Portugal. „Im Grunde handelt es sich um eine Wette auf die Bonität aller in dem Länderkorb befindlichen EU-Länder und darauf, dass bei keinem der Länder ein Kreditereignis eintritt. Derartige Bonitätsanleihen sind bereits in Form der Unternehmensanleihen Cobold der DZ-Bank und Colibri der Commerzbank durch die Pleite des Referenzunternehmens General Motors in Verruf gekommen“, so Sandra Wegner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KWAG.
Nun wiederholt sich die Geschichte der Unternehmensanleihen auf dem Gebiet der Staatsanleihen. Hierbei trägt der Anleger das Risiko eines Kreditereignisses bei nur einem der Referenzländer. Sieht sich auch nur eines der Länder gezwungen, eine Nichtzahlung auf seine Verbindlichkeiten oder aber eine Schuldenrestrukturierung vorzunehmen, ist ein Kreditereignis eingetreten. In diesem Fall nimmt das ausgebende Kreditinstitut, etwa die LBBW bei den Synthia Euro-Staatsanleihen oder die DZ-Bank bei den Emma-Produkten, entweder einen Barausgleich in Höhe des Kurses der Staatsanleihe des betroffenen Referenzlandes vor oder überträgt dem Anleger eine Anleihe dieses Referenzlandes mit dem entsprechend geringen Wert.
„Kaum einem Anleger ist bewusst, dass er bei Zeichnung dieser Wertpapiere gleichzeitig das Risiko aller im Korb befindlichen EU-Länder übernimmt, im Gegensatz zum Direkterwerb einer einzigen Staatsanleihe. Vielmehr gehen die Anleger regelmäßig davon aus – und so wird es Ihnen häufig durch ihre Bankberater suggeriert –, dass das Risiko auf die im Korb befindlichen Länder aufgeteilt werde“, erklärt Sandra Wegner. Auch der Name der benannten Kapitalanlagen ist bereits irreführend, da es sich in Wahrheit nicht um eine Anleihe handelt, sondern um ein Zertifikat, das in verschiedene Landesanleihen investiert.
KWAG-Rechtsanwälte haben festgestellt, dass eine Vielzahl von Falschberatungen vorliegt, in denen den Anlegern das tatsächliche Risiko dieser Kapitalanlagen nicht offen dargelegt, sondern den Anlegern stattdessen die angebliche Diversifikation des Risikos „schöngeredet“ wurde. Durch die Aufnahme derartiger Staatsanleihen von Risiko-Ländern in genannte Zertifikate haben die Banken ihr eigenes Anleihen-Risiko auf die Anleger übertragen.
KWAG-Rechtsanwälte haben im Rahmen der Beratung von Anlegern, die in Kapitalanlagen investiert haben, weiterhin die Erfahrung gemacht, dass die zugrunde liegenden Basisprospekte sowie die endgültigen Bedingungen des Wertpapiers nicht an die Betroffenen ausgehändigt wurden und dass den beratenden Kreditinstituten eklatante Beratungsfehler unterlaufen sind. Neben der Verschleierung des Risikos wurden Anleger beispielsweise nicht auf den renditemindernden Ausgabeaufschlag, Insolvenzrisiken der Emittenten oder aber das Totalverlustrisiko durch eine vorzeitige Kündigung der Emittenten hingewiesen. Häufig wurde auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das investierte Kapital nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt ist und das Wertpapier für den Anleger nicht jederzeit handelbar ist.
„Anleger der betroffenen Wertpapier-Kennnummern LBW1D0, LBW6DN, LBW88T, LBW88U, DZ6ZE und DZ8JL5 sollten ihre Ansprüche aufgrund von Falschberatungen überprüfen lassen“, rät Sandra Wegner.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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