(ots) - Wenn am 1. Juni 2011 die sechste Runde der
Arzneimittelrabattverträge der AOK umgesetzt werden soll, stellen die
Apotheken die Versorgung der Versicherten und Patienten trotz
anstehender Probleme sicher. AOK und Hersteller hatten in den
vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass es aufgrund rechtlicher
Auseinandersetzungen zu Lieferschwierigkeiten kommen werde.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich mit der AOK deshalb
auf eine so genannte Friedenspflicht verständigt. Soweit ein
rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar ist, darf die Apotheke ein
anderes, gleichwertiges Arzneimittel abgeben. Die Ãœbergangsregelung
ist zunächst bis Ende Juli 2011 festgelegt. Sollte es zu
weitergehenden Problemen kommen, wird der DAV auf eine Verlängerung
der Friedenspflicht dringen.
"Wir Apotheker werden trotz eines erneut enormen Mehraufwands
sicherstellen, dass Patienten optimal versorgt werden. Insoweit ist
die mit den Kassen gefundene Lösung von großer Bedeutung", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
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