(ots) - BDI lehnt Entflechtungspläne der Bundesregierung ab
- Verstoß gegen nationales und europäisches Recht
- Neues Gutachten der Universität Tübingen belegt Rechtswidrigkeit
- Standortnachteile für deutsche Unternehmen
31/2011
25. Mai 2011
"Der BDI lehnt den Plan der Bundesregierung ab, in das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein missbrauchsunabhängiges
Entflechtungsinstrument einzuführen. Dies wäre verfassungswidrig,
europarechtswidrig und auch aus wettbewerbspolitischen Gründen
verfehlt." So kommentierte Stefan Mair, Mitglied der
BDI-Hauptgeschäftsführung, das Ergebnis eines auf Anregung des BDI
entstandenen Rechtsgutachtens, das der BDI am Mittwoch in Berlin
vorstellte.
Das Gutachten haben die Professoren Martin Nettesheim und Stefan
Thomas von der Universität Tübingen verfasst. Die Autoren stellen
fest, dass die geplante Entflechtungskompetenz in das
Eigentumsgrundrecht von Unternehmen und deren Anteilseignern
eingreifen würde. "Die staatlich erzwungene Abgabe von
Vermögensteilen verstößt gegen das Grundrecht auf Eigentum", heißt es
im Gutachten. Die Regelung würde zudem gegen EU-Recht verstoßen.
Wettbewerbspolitisch wäre solch ein Instrument ebenfalls verfehlt:
"Entflechtungsverfahren beseitigen Effizienzen bei erfolgreichen
Unternehmen und dämpfen die Investitionsbereitschaft." Bei einer
Entflechtung drohe der Verlust von eingesetztem Kapital und erzielten
Forschungs- und Entwicklungserfolgen.
"Eine Entflechtungsregelung, die ohne Missbrauchstatbestand eines
Unternehmens greift, wäre ein gravierender Standortnachteil für
Deutschland", warnte Mair. Allein die Größe eines Unternehmens könne
kein Beurteilungsmaßstab sein. Mair: "Marktbeherrschung ist kein
Fremdkörper im marktwirtschaftlichen System. Sie kann auch das
Ergebnis besserer Leistungen sein. Zum Problem wird sie nur, wenn sie
missbraucht wird."
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