(ots) - Die Nutzung bargeldloser Zahlungen in Deutschland
steigt sprunghaft an. Schon heute wickeln rund 66 Prozent der
Kontoinhaber ihre Bankaktivitäten online ab. Gleichzeitig wollen
künftig mehr als 40 Prozent der Deutschen mit dem Mobiltelefon
bezahlen - ein potenzielles Transaktionsvolumen in Milliardenhöhe.
Diesen Trend machen sich auch verstärkt Geldwäscher zunutze. Der
Grund: Immer neue bargeldlose Zahlverfahren für das Internet oder
Mobiltelefon werden entwickelt, ohne sich ausreichend auf
Machenschaften organisierter Krimineller einzustellen. Das ergibt
eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
"Mit der sprunghaften Verbreitung elektronischer Zahlverfahren
verliert Bargeld zunehmend seine Bedeutung als bevorzugtes Mittel der
Geldwäsche", sagt Kilian Strauss, Compliance-Experte bei Steria
Mummert Consulting. "Stattdessen nutzen Kriminelle verstärkt neue
Möglichkeiten, die sich aus dem so genannten Cyber-Laundering
ergeben. So konzentrieren sich die Täter insbesondere auf mobile
Zahlungssysteme, die losgelöst von einem Bankkonto funktionieren."
Als Betreiber mobiler Zahlungssysteme oder als Marktteilnehmer im
Internet sind viele Unternehmen von dieser Entwicklung unmittelbar
betroffen. Denn das neue Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet alle
Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und Zahlungen ausführen,
bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise,
die Identität eines Vertragspartners zu überprüfen, um sich nicht
selbst der Geldwäsche strafbar zu machen.
"Viele führende Online-Firmen liefern sich geradezu ein Wettrennen
um die Einführung neuer bargeldloser Zahlungsmittel, ohne dabei das
potenzielle Geldwäscherisiko ausreichend zu berücksichtigen", sagt
Kilian Strauss. "Gleichzeitig sind der Gesetzgeber,
Ermittlungsbehörden und Geldwäschebeauftragte meist nur ungenügend
über die neuen Methoden informiert und hinken in der Prävention und
Bekämpfung von virtueller Geldwäsche weit hinter den Kriminellen
hinterher. Mehr Aufklärung über die Risiken und die Bekämpfung des
Cyber-Laundering ist deshalb dringend geboten."
Dies gilt vor allem in den Bereichen Customer Due Diligence, also
der Feststellung von Kundenidentitäten, bei der Überwachung von
Transaktionen im Zahlungsverkehr und bei der Zulassung neuer
Zahlungsmethoden. "Darüber hinaus fehlt es häufig in Unternehmen, die
nicht dem Finanzsektor angehören, an Know-how über die Ausweitung der
Berichtspflichten", sagt abschließend Kilian Strauss.
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